Sanierung- und Umgestaltung der Ulmer Straße; Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden; Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.04.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2009 ö Beschließend 7.2

Sachverhalt

Zu Ziff. 1 des Antrags (Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße vor die Gaststätte „verkaufter Grossvaddr“):

Bereits Mitte 2008 wurde nach intensiver Vorplanungsphase und unter behördlicher Beteiligung die Bushaltestelle in der Ulmer Straße im Zuge der durchzuführenden Baumaßnahmen des sog. Minikreisels an die heutige Stelle in der Ulmer Straße verlegt.

Da am Bahnhof Vöhringen bis dato keine geeignete Wendemöglichkeit besteht, scheidet aus Sicht der Stadtverwaltung eine Verlegung der jetzigen Haltestelle in die Bahnhofstrasse vor allem deshalb aus, da infolgedessen der gesamte in Vöhringen einfahrende Linienverkehr über das angrenzende Wohngebiet (Baderstraße/Silcherstraße bzw. evtl. Adalbert-Stifter-Straße: 30-km-Zone) dauerhaft geleitet werden müsste, um anschließend wieder auf den normalen Linienfahrtweg zu gelangen.

Schon bei den augenblicklichen wenigen Fahrten der Linien Nr. 723 der RBA  sowie Nr. 707 der RBA mit dem Halt „Bahnhof Vöhringen“ gibt es immer wieder Probleme seitens der Anlieger in diesen Wohngebieten. Hinzu kommen die ebenfalls seit längerem bestehenden Widerstände der Anlieger betreffend des an- und abfahrenden Busverkehrs von und zum Betriebshof des ortsansässigen Busunterunternehmens Fromm.

Die von der Antragstellerin im Falle einer Verlegung ausgerechnete zusätzliche Fahrzeit reicht in der Realität tatsächlich nicht aus, da es sich bei dem in der Folge betroffenen Wohngebiet um eine sog. 30-km-Zone handelt, die im Gegensatz zur durchgängig befahrbaren Ulmer Straße, darüber hinaus eine Rechts- vor Links-Regelung vorsieht. Hinzu käme, dass in diesem Fall die Einbindung der bestehenden Haltestelle am Bahnhof selbst Berücksichtigung finden müsste. Dies kostet zusätzlich Zeit und führt zu einer wesentlichen Fahrzeitverlängerung.

Eine aus verkehrlicher Sicht nicht zwingend erforderliche erneute dauerhafte Verlegung in die Bahnhofstraße erschiene aus Sicht der Stadtverwaltung ferner auch deshalb nicht gerade förderlich, da sich der Bürger innerhalb kürzester Zeit erneut neu orientieren müsste.

Die Regionalbus Augsburg GmbH äußerte sich in Ihrer Stellungnahme am 23. April 2009 zu dem gestellten Antrag wie folgt:

„Eine erneute Verlegung der bisherigen Haltestelle "Ulmer Straße" in die Bahnhofsstraße lehnen wir ab.

Begründung:
Seit Schließung des Bahnübergangs in Vöhringen ist die Andienung des Bahnofs nur noch in einem begrenzten Umfang möglich.
Die vorgeschlagene Weiterfahrt durch die Gebiete Bader- und Silcherstraße halten wir aufgrund der Beparkung für äußerst problematisch und als Dauerlösung absolut nicht geeignet.
Die jetzige Haltestellenlage halten wir für geeignet. Die Bedienung der Haltestelle
"Ulmer Straße" läuft zügig und reibungslos.“

Als weiteres betroffenes Busunternehmen äußerte sich die DBZugBus Regionalverkehr
Alb-Bodensee GmbH (RAB) in einer Stellungnahme am 21. April 2009 wie folgt:

„Wir können der Verlegung allerdings nicht zustimmen.
1. Bahnhofstraße ist für Bus nicht zu befahren, da am Bahnhof keine Wendemöglichkeit besteht.
2. Verlegung der Haltestelle hätte Fahrzeitverlängerungen von mind. 5 Minuten zur Folge.“

Aus Sicht der Stadtverwaltung erscheint, bei Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte, eine Verlegung der jetzigen Haltestelle an der Ulmer Straße in die Bahnhofstraße, für nicht angezeigt.


Zu Ziff. 2 des Antrags (Verschiebung der Bushaltestelle vor der Ulmer Straße 1 b in Richtung Süden):

In Abstimmung mit dem Planer der Ulmer Straße (Herrn Arnold) und den Fachbehörden (Polizei und Landratsamt) nimmt die Stadtverwaltung hierzu wie folgt Stellung:

Vom Platzangebot her wäre die Verlegung der Bushaltestelle um 5 bis 6 Meter in südliche Richtung zwar grundsätzlich möglich.

Dies würde jedoch bedeuten, dass der Bus dann erst kurz vor dem Fußgängerüberweg, zwischen dem Gehbereich für Fußgänger und der Halbinsel-Querungshilfe zum stehen kommt.
Dadurch würde die Fahrbahn für die Zeit des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste blockiert.

Auf der Memminger Straße und der Ulmer Straße herrscht nicht nur in den Spitzenstunden ein starkes Verkehrsaufkommen. Auch wenn der Bus nur 2 bis 3 Minuten stehen muss, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, würde dies einen Rückstau für Autofahrer bedeuten, da ein Vorbeifahren am Bus in Schrittgeschwindigkeit, wie dies zur Zeit gut funktioniert, dann nicht mehr möglich ist.
Rückstaus bis zum Fahrradgeschäft Kropp wären durchaus denkbar.

Aus sicherheitstechnischen Gründen wird in den entsprechenden Richtlinien (R-FGÜ 2001 Nr. 2.2.3) zwar darauf hingewiesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn das Vorbeifahren von Fahrzeugen an haltenden Bussen vor Fußgängerquerungshilfen eher verhindert werden sollte.
Jedoch wird es für sinnvoller gehalten, wenn Fahrzeuge im konkreten Einzelfall in Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Bus vorbeifahren können, weil ansonsten wegen des doch nach wie vor relativ hohen Verkehrsaufkommens eher der Unmut der Autofahrer provoziert wird, wenn sie trotz theoretisch vorhandenem Platz nur wegen dieser bewussten Verschiebung nicht mehr vorsichtig und in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren können.

Im vorliegenden konkreten Einzelfall einer Tempo-30-Zone (statt sonst meist 50 km/h) und des Zebrastreifens (statt sonst meist nicht markierte Querungsstelle) halten wir deshalb die o.g. Empfehlung in der R-FGÜ in Abwägung mit den anderen genannten Aspekten nicht für so zwingend bzw. die Vorteile des langsamen Vorbeifahrens für überwiegender, zumal bei Schrittgeschwindigkeit u.E. genügend Sichtweite nach dem Vorbeifahren am Bus bis zum Zebrastreifen verbleibt (ca. 10 m).
Dieser Auffassung schließt sich auch die Polizeiinspektion Illertissen an.

Mit der Verschiebung der Bushaltestelle müssten auch die zwei geplanten Fahrradständer entfallen, was gerade bei einer gut gehenden Gastronomie nicht unbedingt empfohlen werden kann.

Herr Architekt Arnold, der Städteplaner der Stadt Vöhringen, hält es außerdem nicht für angemessen, die schöne Baumordnung mit der unterstützenden Pollerbeleuchtung zu stören, indem der Baum wegen eines Stellplatzes in Frage gestellt würde. Das könnte nach seiner Auffassung Folgen für weitere Wünsche anderer Hauseigentümer haben.

Auch eine Verschiebung des Baumes nach Süden (zwischen evtl. Stellplatz und evtl. verschobener Bushaltestelle) hält Herr Arnold nicht für sinnvoll, weil dann der Baum vor dem Hauptgebäude und dem angedachten neuen Glasvordach, statt wie bisher bewusst gewählt, vor dem Anbau steht und die Situation hinter dem Stellplatz bei der Grundstückszufahrt außerdem sehr beengt wird. Nach detaillierter Prüfung würden das Architekturbüro den Baum sogar eher noch ca. 1,0 m weiter nach Süden legen und den Hochbord als Kennzeichnung des 15m Bushaltebereiches ca. 1,0 m weiter nördlich enden lassen, um die Sicht auf den Zebrastreifen noch zu verbessern.

Aufgrund des dargestellten Sachverhalts schlägt die Stadtverwaltung vor, auf die Schaffung eines weiteren Parkplatzes zu verzichten. Sie ist der Auffassung, dass die Anlegung eines zusätzlichen Parkplatzes keine nennenswerte weitere Verbesserung der Parksituation in der Innenstadt mit sich bringt.

Empfehlung

Dem Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b auf Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden, kann aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf den Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b (vgl. Anlage). Die Vertreter der Stadtverwaltung, Frau Thalhofer-Preußner, Herr Schmid E. und Frau Abele, erläutern das Überprüfungsergebnis. Sie führen insbesondere aus, dass
?        sich die betroffenen Busgesellschaften gegen eine Verlegung der Bushaltestellen in die Bahnhofstraße ausgesprochen haben, da keine Wendemöglichkeit beim Bahnhof besteht und dies Fahrzeitverlängerungen von ca. 5 Minuten zur Folge hätte,
?        eine Verschiebung der bestehenden Bushaltestelle in der Ulmer Straße weiter nach Süden problematisch sei, weil Fahrzeuge dann nicht mehr am Bus vorbeifahren können und sich Rückstaus bilden,
?        die Anlage eines weiteren Parkplatzes gar nicht vorgenommen werden könnte, da im Bereich der Bushaltestelle in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten ein Hochbord benötigt wird,
?        im Zuge der Umgestaltung des Innenstadtbereiches bereits ein Aufstockung von 39 auf 53 Parkplätzen erfolgt und lediglich ein weiterer Parkplatz keine nennenswerte Verbesserung bringt.

Bürgermeister Janson betont, dass den Wünschen der Eigentümer vor allem aber auch
aus zeitlichen Gründen nicht (mehr) entsprochen werden kann. Der Baubeginn ist am
11. Mai 2009 vorgesehen. Eine Umplanung sei bis dahin zeitlich nicht zu schaffen.
Die Planung müsste zudem auch noch mit der Regierung von Schwaben abgestimmt werden. Eine vorzeitige Baugenehmigung wäre in diesem Fall nicht mehr zeitgerecht zu erhalten und würde somit das gesamte Projekt gefährden.

Im Ergebnis eine eingehenden Aussprache, in der zum Ausdruck kommt, dass der Antrag leider zu spät eingereicht worden ist, ergeht schließlich folgender

Beschluss

Dem Antrag der Eigentümer des Anwesens Ulmer Straße 1b auf Versetzung der Bushaltestelle von der Ulmer Straße 1b in die Bahnhofstraße bzw. Verschiebung der Bushaltestelle in Richtung Süden, kann aus den in der Sitzungsvorlage dargestellten Gründen nicht entsprochen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1