Abbruch der Garage und Neubau eines Aufenthaltsraumes mit Nebenräumen;
Nachtragsplanung: Errichtung eines Aufenthaltsraumes statt Garage;
Bauort: Grundstück Flur-Nr. 964/48 der Gemarkung Vöhringen (Riedstraße 40)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 15.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Verkehrsausschuss hatte sich zuletzt in seiner Sitzung vom 11.06.2015 unter Tagesordnungspunkt Nr. 2.2.1 mit dem Bauvorhaben zu befassen.
Konkret ging es dabei um die Errichtung eines Aufenthaltsraumes anstelle einer Garage bzw. die Umwidmung der neu errichteten Garage in einen Aufenthaltsraum.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, der lautete, „Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben“, wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat nunmehr mit Schreiben vom 28.07.2015 darauf hingewiesen, dass bereits mit Bescheid vom 04.02.2015 für den Neubau der Garage mit Nebenräumen eine Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen erteilt wurde, weil bereits hierfür grundsätzlich die Einhaltung des Grenzabstandes erforderlich gewesen wäre. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Abweichung lagen vor.
Demgegenüber wird die Frage der Abstandsfläche für die geänderte Nutzung des Gebäudes nicht neu aufgeworfen, da der Baukörper unverändert bleibe und die Schutzziele des Abstandsflächenrechts nicht neu berührt würden, insbesondere würden keine neuen Einsichtmöglichkeiten geschaffen.
Die Art der baulichen Nutzung (Wohnnutzung) sei unzweifelhaft an dem Standort zulässig.
Insgesamt sei das Vorhaben gemäß dem Änderungsbaugesuch zulässig.
Die Stadtverwaltung schließt sich der Rechtsauffassung des Landratsamtes Neu-Ulm an und bittet um die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens.
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben in der aktuellen Gestalt wird erteilt.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson geht kurz auf die Historie dieses Antrages ein und erläutert d
ie gegebene rechtliche Situation.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben in der aktuellen Gestalt wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.09.2015 08:33 Uhr