Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Vöhringen Neufassung
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 27.04.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 11.04.2016 | ö | Vorberatung | 2 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 27.04.2016 | ö | 8 |
Sachverhalt
Die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.05.2001 erlasse Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist in zahlreichen Passagen nicht mehr aktuell und bedarf einer Aktualisierung.
Die geänderten Bestimmungen sind in der beigefügten Satzung farblich gekennzeichnet.
Die Satzung selbst entspricht einem im Kommunalen Ortsrecht abgedruckten Satzungsmuster, an dem sich auch unsere im Jahr 2001 erlasse Satzung orientiert hat.
Die Satzung selbst entspricht einem im Kommunalen Ortsrecht abgedruckten Satzungsmuster, an dem sich auch unsere im Jahr 2001 erlasse Satzung orientiert hat.
Nähere Erläuterungen können bei Bedarf gerne in der Sitzung gegeben werden.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Vöhringen (BBS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diskussionsverlauf
Nach Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 11.04.2016 ergeht ohne weitere Aussprache folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Vöhringen (BBS). Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2016 14:08 Uhr