Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum;
Bauort: "Am Kellerberg 14" in Illerberg (Flur-Nr. 1538 Tlfl.)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 21.01.2016
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“
Diskussionsverlauf
Es handelt sich bei diesem Bauvorhaben um das erste im neuen Baugebiet „Kellerberg“.
Insoweit ist es nicht gerade glücklich, dass dieses Bauvorhaben hinsichtlich der beantragten Dachneigung von den Vorgaben des Bebauungsplanes „Kellerberg“ abweicht.
Andererseits ist das geplante Gebäude sehr ansprechend und von der Kubatur sehr stimmig.
Aus Gleichbehandlungsgründen künftigen Bauvorhaben im Gebiet „Kellerberg“ gegenüber besteht im Gremium Konsens, dass Bauherren darauf hinzuweisen sind, dass grundsätzlich Ausnahmen von der Vorgabe „Dachneigung“ in diesem Gebiet als möglich angesehen werden.
Die Verwaltung weist im Einzelfall auf diesen Umstand hin.
Von einer generellen Änderung des Bebauungsplanes in diesem Punkt wird wegen des aufwändigen Verfahrens und der damit verbundenen Kosten abgesehen.
Sodann ergeht zum konkret vorliegenden Bauvorhaben folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kellerberg“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 29.01.2016 08:07 Uhr