Trockenlegung und Außenrenovierung der Marienkirche Vöhringen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses im Rahmen der Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.09.2016 ö Beschließend 3

Sachverhalt


Mit Schreiben vom 07. Juli 2016 beantragt  das Pfarramt St. Michael Vöhringen
die Katholische Stadtpfarrkirchen-stiftung „St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche einen
über die „Regelbezuschussung“ nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien hinausgehenden Investitionskostenzuschuss (siehe Anlage).

In Anlehnung an die damalige Entscheidung des Stadtrates im Zusammenhang
mit der Dachstuhlsanierung und Deckensicherung der Marienkirche Vöhringen
(HAB 04.06.2008) schlägt die Stadtverwaltung eine analoge Vorgehensweise vor.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des Bauwerks für die
Stadt Vöhringen empfiehlt die Stadtverwaltung einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. - gedeckten  Gesamtkosten vorzusehen.

In Anlehnung an Ziffer 6.1 der derzeit gültigen Städtischen Vereinsförderrichtlinien wird der Zuschuss auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 Euro begrenzt.
Wann mit der Sanierungsmaßnahme begonnen wird, kann derzeit noch nicht
gesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Baumaßnahme
im Jahre 2017 durchgeführt wird.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung
„St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung
der Marienkirche Vöhringen einen außerordentlichen Sanierungskostenzuschuss
in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und
auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. -
gedeckten Gesamtkosten.
Der Zuschussbetrag wird auf 50.000,00 Euro begrenzt.
Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro
wird auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgeteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern erstellte Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass derzeit noch nicht feststehe, wann mit den Außensanierungsmaßnahmen der Marienkirche begonnen wird, nachdem die Ausschreibungsergebnisse die von der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung erstellte Kostenkalkulation - diese liegt bei ca. 320.000 € - deutlich überschritten haben.

Ungeachtet dessen schlage die Stadtverwaltung vor, die Maßnahme im Falle der Durchführung, wie bei der Dachstuhl- und Deckensanierung, aufgrund der besonderen historischen Bedeutung der Marienkirche, mit einem 25%igen Investitionskostenzuschuss, begrenzt auf max. 50.000 €, zu fördern.

Im Gremium entwickelt sich hierzu eine kurze Aussprache, in deren Verlauf sich ein Ausschussmitglied kritisch über die Zunahme von kirchlichen Zuschussanträgen äußert. Die städtischen Vereinsförderrichtlinien seien nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, in erster Linie für Vereine, sondern mehr für Religionsgemeinschaften da.

Herr Bürgermeister Janson entgegnet, dass die städtischen Vereinsförderrichtlinien auch für kirchliche, caritative und soziale Einrichtungen gelten. Vor allem sei die Marienkirche das einzige historische Gebäude in Vöhringen und deshalb besonders förderungswürdig. Andere Ausschussmitglieder ergänzen, dass auch sportliche und kulturelle Vereine bei besonderen Investitionsmaßnahmen höhere Zuschüsse als die Regelförderung von 10% erhalten haben.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für die Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche Vöhringen einen außerordentlichen Sanierungskostenzuschuss in Höhe von 25 % der für die Baumaßnahme tatsächlich anfallenden und auch nachgewiesenen, nicht anderweitig - nach Abzug von Spenden u.dgl. - gedeckten Gesamtkosten. Der Zuschussbetrag wird auf 50.000,00 Euro begrenzt. Die Auszahlung des Zuschussbetrages in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro wird auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018 aufgeteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2016 09:15 Uhr