Modifizierung der verkehrsrechtlichen Regelungen in der Ulmer Straße; Vorstellung und Kostenanzeige von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen; Information und Entscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.09.2016 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.09.2016 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 wurde seitens eines Mitgliedes des
Stadtrates die Überprüfung der Möglichkeiten einer Einbringung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße angeregt.

Hintergrund dieser Anregung ist die Zielsetzung, den gesetzlichen Voraussetzungen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gerecht zu werden, sei es aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Lärmminderung.

Es handelt sich hier um den Streckenabschnitt der Ulmer Straße der Höhe Wielandgleis in Richtung Norden bis zur Pinoil-Tankstelle.

Bei einer Ortsbegehung des Bauamtes wurden die Standorte in Augenschein genommen, welche sich für die Ansiedlung von verkehrsberuhigten Maßnahmen grundsätzlich eignen würden.

Angedacht ist demzufolge die Errichtung von Verkehrsinseln, welche die Fahrbahn verengen sollen und somit die Geschwindigkeiten des Fahrzeugverkehrs drosseln.

Diese könnten, wie auch der Fahrbahnteiler auf Höhe des Friedhofes Nord, bepflanzt werden.

Derzeit gehen wir von der Möglichkeit aus, an drei Stellen eine Fahrbahnverengung durch provisorische Verkehrsinseln errichten zu können.

Eine planerische einwandfreie Überprüfung kann erst nach der Vermessung und Aufnahme der Ulmer Straße erfolgen.

Diese Vermessung wurde uns noch für die KW 36 zugesagt.

Einen dementsprechenden Lageplan mit der Darstellung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen können wir daher voraussichtlich erst in der BA-Sitzung selbst vorstellen.

Die noch nötige Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Neu-Ulms, wird im Nachgang der Entscheidung des Stadtrates am 29.09.2016 erfolgen.

Die Kosten für die Herstellung der provisorischen Verkehrsinseln inkl. Bepflanzung werden grob mit brutto 9.000 € geschätzt.
  

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Ansätze zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h innerorts gibt. Die gesetzlichen Vorgaben sehen derzeit jedoch nur begrenzte Möglichkeiten vor, diese Beschränkung vorzunehmen, z.B. aus Gründen des Lärmschutzes oder bei Unfallschwerpunkten. Das Landratsamt Neu-Ulm, halte als zuständige Verkehrsbehörde eine Beibehaltung der Beschränkung auf 30 km/h vom Wieland-Gleis in Richtung Norden nur für möglich, wenn auch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung getroffen werden.

Die Stadtverwaltung habe aufgrund der Anregung in der Sitzung des Stadtrates vom 14.07.2016 nunmehr Möglichkeiten einer provisorischen Verkehrsberuhigung geprüft, bis die Ulmer Straße in diesem Bereich ausgebaut wird. Diese seien in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.09.2016 vorgestellt, jedoch mehrheitlich abgelehnt worden.

Auch in der heutigen Sitzung spricht sich wiederum nur ein kleinerer Teil der Gremiumsmitglieder für Tempo 30 in diesem Bereich und damit für die Realisierung der provisorischen Verkehrsberuhigung aus. Mehrheitlich wird Tempo 50 in diesem Streckenabschnitt für richtig angesehen, zumindest bis die Straße im Jahr 2018 ausgebaut werden soll.

Hierzu ergeht sodann folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung für die Errichtung von provisorischen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Ulmer Straße vom 29.09.2016 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Datenstand vom 02.11.2016 08:35 Uhr