Musikschule Dreiklang e.V. 1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2016 2. Festlegung des neuen Festbetrages 3. Zustimmung zum Haushalt 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.03.2017 ö 1

Sachverhalt

1. Zustimmung zur Jahresrechnung 2016

Die Unterdeckung im Jahr 2016 beläuft sich auf 296.849,77 (2015: 300.430,72 €).
Unter Berücksichtigung der kommunalen Förderung errechnet sich im Bereich des Verwaltungshaushaltes im Jahr 2016 ein Differenzbetrag in Höhe von 34.649,77 €, der noch aus der hierfür gebildeten Rücklage entnommen werden kann. Der aktuelle Rücklagenbestand reduziert sich damit allerdings auf 15.729,42 €.

Die Gesamtschülerzahl betrug im letzten Jahr 570 (2015: 618). Diese teilt sich auf in
183 Schüler aus Vöhringen, 112 Schüler aus Bellenberg, 229 Schüler aus Illertissen und
46 Schüler aus anderen Orten. Der Anteil der Stadt Vöhringen am Budgetbetrag 2016
beträgt 34,92% in Illertissen 43,70% und in Bellenberg 21,38%.

Auf dieser Grundlage errechnet sich für die Stadt Vöhringen im Verwaltungshaushalt
ein Anteil in Höhe von 91.569,94 € und im Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 8.957,27 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Vöhringen für die Musikschule Dreiklang umfassten im Jahr 2016 einen Betrag in Höhe von 100.527,21 € (2015: 108.886,43 €).

Nähere Einzelheiten der Abrechnung und Entwicklung des Budgetbetrages können den
beigefügten Unterlagen entnommen werden (Anlage 1).



2. Zustimmung zur Neufestlegung des Festbetrages

Wie bereits in Ziff. 1 dargestellt, reicht der verbleibende Rücklagenbetrag in Höhe von ca. 15.700 € nicht aus, um die im Haushaltsjahr 2017 bei gleichbleibendem Festbetrag in Höhe von 460 € / Schüler / Jahr zu erwartende Unterdeckung in Höhe von 44.325 € (vgl. auch Ziff. 3) auszugleichen. Dies bedeutet, dass der für den Zeitraum von 2012 bis 2017 vereinbarte Festbetrag in Höhe von 460 € pro Schüler und Jahr angepasst werden muss.

Die Gründe für die gestiegenen Kosten liegen einerseits an der Bildung von kleineren
Unterrichtsgruppen, da die zeitliche Beanspruchung der Schüler immer größer und damit die Koordination von Gruppenunterricht zunehmend schwieriger wird. Andererseits steigen die Personalkosten aufgrund der tariflichen Erhöhungen und durch Stufensteigerungen kontinuierlich an. Hinzu kommt durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 auch das Antragsrecht der Lehrkräfte auf Neueinstufung in Entgeltgruppe 9 b, sofern sie aufgrund ihrer bisherigen Einstufung nach Entgeltgruppe 9 a TVöD übergeleitet worden sind und ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolviert haben.
Dies kann sich zumindest mittelfristig finanziell etwas auswirken.

Die Musikschule hat eine Berechnung des neuen Festbetrages auf der Grundlage von
„Köpfen“ sprich Schülerzahlen und nicht nach Belegungen (diese sind gegenüber dem
Verband Bayer. Sing- und Musikschulen anzugeben) vorgenommen, um eine bessere
Vergleichbarkeit gegenüber den bisherigen Zahlen zu haben. Die Gesamtsumme der von den Mitgliedskommunen zu tragenden Kosten bleibt bei beiden Modellen letztlich gleich.
Von der Musikschule wird für einen Dreijahreszeitraum von 2017 bis 2019 ein neuer Festbetrag in Höhe von 530 € pro Schüler und Jahr errechnet (siehe Anlage 2).

Die Musikschule ist bestrebt, das Defizit weiterhin so gering wie möglich zu halten und wird ihre Ausgaben auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränken.





3. Zustimmung zum Haushalt 2017

Im Verwaltungshaushalt ist zu erwähnen, dass auf der einen Seite die Einnahmen durch höhere Unterrichtsentgelte und staatliche Zuschüsse um ca. 39.300 € steigen, auf der
anderen Seite die Personalkosten aufgrund der Lohnerhöhungen und höherer Krankenkassenbeiträge um ca. 15.000 € zunehmen werden. Höhere Kosten entstehen bei den Positionen Gema, Gehaltskostenabrechnung und Website-Update. Die anderen Ausgaben sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen gleich geblieben. Bei einigen Positionen wurden auch Einsparungen vorgenommen, um das Defizit so gering wie möglich zu halten.

Die Unterdeckung im Jahr 2017 liegt mit 296.285 € um 21.218 € niedriger als der Ansatz 2016. Im Jahr 2017 kann der Rücklage voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 5.814 €
zugeführt werden, die vorübergehend auf 21.543 € steigt und in den nächsten beiden Jahren wieder auf ca. 7.800 € sinken wird.

Der Vermögenshaushalt sieht gegenüber dem letztjährigen Haushalt in allen Bereichen
niedrigere Ansätze vor.

In Vöhringen soll insbesondere der im letzten Jahr zurückgestellte Spiegel für den Ballettsaal im Josef-Cardijn-Haus in Höhe von ca. 5.600 € angeschafft werden. Nähere Einzelheiten können den als Anlage beigefügten Entwürfen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2017 entnommen werden (Anlage 3).


Eine Änderung der Unterrichtsentgelte wird im nächsten Schuljahr 2017/2018 nicht vorgeschlagen, da die Sätze erst im letzten Schuljahr angepasst wurden. Die dadurch entstehenden Einnahmen wirken sich auch erst im Jahr 2017 entsprechend aus. Zur Information ist eine Übersicht über die im Zeitraum von 2002 bis 2016 vorgenommenen Erhöhungen beigefügt (Anlage 4).


Der stellvertretende Schulleiter Herr Petermann und Herr Erb, der aufgrund der längeren krankheitsbedingten Abwesenheit von Herrn Schulleiter Hoffmann zur Unterstützung tätig ist, werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Jahresrechnung 2016 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016;

2.        zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 460 € Schüler / Jahr auf 530 € / Schüler / Jahr für den Zeitraum von 2017 bis 2019;

3.        zum Haushalt 2017 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Jahresrechnung 2016 und der Haushalt 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Musikschule Dreiklang seit vielen Jahren einen hohen Qualitätsstandard biete und vielfältige Unterrichtsangebote unterbreiten könne, die Dank der kommunalen Trägerschaft für die Schüler auch bezahlbar sind. Die Musikschule habe ihren festen Platz im kulturellen Leben der drei Mitgliedskommunen Vöhringen, Bellenberg und Illertissen eingenommen und trage positiv zur Persönlichkeitsentwicklung der Musikschüler bei.

Herr Petermann erläutert in Vertretung des erkrankten Schulleiters Herrn Hoffmann die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Zahlen zur Jahresabrechnung 2016, zum neuen Festbetrag für den Zeitraum von 2017 bis 2019 und zum Haushalt 2017. Er führt dabei aus, dass sich die Musikschule bemüht habe bzw. auch weiterhin bemühen werde, nur die notwendigsten Ausgaben zu leisten und überall, wo sich die Möglichkeit bietet, Einsparungen vorzunehmen. Dies zeige sich insbesondere daran, dass die Jahresrechnung 2016 ca. 20.000 € unter dem Ansatz geblieben ist und bei der Aufstellung des Haushaltsplanes gegenüber dem ersten Entwurf Einsparungen in Höhe von ca. 10.000 € vorgenommen wurden. Dadurch sei es möglich, den neuen Festbetrag für den Zeitraum von 2017 bis 2019 auf 530 € / Schüler / Jahr zu begrenzen. Sonst wäre der Betrag deutlich höher ausgefallen.

Die Gremiumsmitglieder halten die vorgelegten Zahlen für vertretbar und attestieren der Musikschule einen wirtschaftlichen Umgang mit den kommunalen Mitteln. Sie danken der Schulleitung und den Lehrkräften für ihr Engagement.

Auf Nachfrage eines Gremiumsmitgliedes, ob sich die Nachbarkommunen zwischenzeitlich bereit erklärt haben, die seit vielen Jahren praktizierte Regelung wieder zurückzunehmen, dass die Lehrkräfte eine Wochenstunde weniger bezahlt bekommen, führt Herr Bürgermeister Janson aus, dass hierzu seitens der Gemeinde Bellenberg und der Stadt Illertissen leider nach wie vor keine Bereitschaft bestehe.

Frau Böck beantragt, die bei der Haushaltsplanung von Herrn Petermann vorgenommene Einsparung für das Website-Update in Höhe von 2.000 € wieder aufzunehmen, da die Internetdarstellung über Smartphones mitunter verzerrt erfolgt und sich die Musikschule nach Außen gut präsentieren sollte.

Nachdem Herr Bürgermeister Janson ausführt, dass hierzu auch die beiden anderen Mitgliedskommunen zustimmen müssen, wird der Antrag einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis:        13 : 0

Sodann ergeht folgender weiterer

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung

1.        zur Jahresrechnung 2016 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016;

2.        zur Anhebung des gegenwärtigen Festbetrages in Höhe von 460 € Schüler / Jahr auf 530 € / Schüler / Jahr für den Zeitraum von 2017 bis 2019;

3.        zum Haushalt 2017 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Jahresrechnung 2016 und der Haushalt 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2017 07:38 Uhr