Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Bau der Falkenstraße (restlicher Abschnitt) und der Kranichstraße in Vöhringen; Abschnittsbildung
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 19.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau- und Verkehrsausschuss | Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung | 06.07.2017 | ö | Vorberatung | 3 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 19.07.2017 | ö | Beschließend | 4 |
Sachverhalt
Die Falken- und die Kranichstraße sind in den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet am Ring“ und „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ normiert.
I. Falkenstraße
Im Gegensatz zu der früheren Bezeichnung der Falkenstraße, die von der Hirschstraße nach Norden bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße führte, endet die Falkenstraße nunmehr an der Einmündung in die Kranichstraße, wobei diese nun die Ost-West-Trasse bis zum Kreisverkehr an der Ulmer Straße darstellt.
Die Falkenstraße wurde zuletzt in ihrem Abschnitt zwischen Sperberweg und Reiherstraße endgültig ausgebaut. Die Erschließungsbeitragsabrechnung erfolgte ebenso in diesem Abschnitt (Beschluss des Stadtrates vom 22.10.2003).
Mit Umsetzung der Straßenbauarbeiten nach den o.g. Bebauungsplänen wird nunmehr auch der letzte Abschnitt der Falkenstraße erstmals endgültig hergestellt.
Auch dieser letzte Abschnitt soll nun nach Erschließungsbeitragsrecht entsprechend abgerechnet werden.
II. Kranichstraße
Die neue Kranichstraße, die in einem (östlichen) Teilbereich bisher mit Falkenstraße (vgl. oben) bezeichnet war, wird nun innerhalb der beiden Geltungsbereiche der beiden oben genannten Bebauungspläne erstmals endgültig hergestellt.
Der von der Kranichstraße nach Norden abzweigende Stichweg, der beitragsrechtlich als Bestandteil der Erschließungsanlage „Kranichstraße“ zu werten ist, wird zeitgleich hergestellt.
Deshalb sollte auch hier, um eine rechtssichere Abrechnung der zu erhebenden Erschließungsbeiträge gewährleisten zu können, eine entsprechende Abschnittsbildung vorgenommen werden.
Der zu bauende und entsprechend abzurechnende Abschnitt der Kranichstraße soll deshalb aus der Kranichstraße in deren Ost-West-Verlauf vom Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ und dem nach Norden verlaufenden Stichweg bestehen.
Empfehlung
I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.
II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.
Diskussionsverlauf
Nach kurzem Sachvortrag von Herrn Bürgermeister Janson, der auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.07.2017 Bezug nimmt, ergeht folgender
Beschluss
I. Falkenstraße
Die Falkenstraße wird aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht in ihrem letzten Abschnitt zwischen Reiherstraße und Einmündung in die Kranichstraße abgerechnet.
II. Kranichstraße
Die Kranichstraße wird in ihrem Abschnitt zwischen Kreisverkehr an der Ulmer Straße bis zur westlichen Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ mit dem nach Norden verlaufenden Stichweg aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht abgerechnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2017 08:03 Uhr