Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.01.2018 ö Beschließend 3

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk, der auf das in der Niederschrift zusammengefasste Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 verweist.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2016 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2016 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2018 07:18 Uhr