Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen; 1. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses haben sich in ihrer Sitzung vom 12.03.2018 dafür ausgesprochen, die in § 2 Abs. 2 der Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen enthaltene Ausnahme vom Verbot des Nacktbadens am Waldbaggersee Illerzell auf die südliche Liegewiese zu beschränken. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Modifizierung der bestehenden Badeverordnung vom 26.06.2014 (siehe Anlage).

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen (BadekleiungsVO).
Die ÄnderungsVO tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die ÄnderungsVO ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Beratung dieser Thematik in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12.03.2018 und führt aus, dass die Stadtverwaltung eine Modifizierung der Badeverordnung vorgenommen habe, wonach die Ausnahme vom Verbot des Nacktbadens am Waldbaggersee Illerzell nunmehr nur noch auf die südliche Liegewiese beschränkt werde.

Sodann ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erlässt die 1. Änderung der Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen (BadekleiungsVO).
Die ÄnderungsVO tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die ÄnderungsVO ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 07:18 Uhr