Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den bestehenden Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ in geringem Umfang ändern. Es soll das Baufenster im bestehenden Teilgebiet GE 2 geringfügig erweitert werden und die Fuß- und Radwege, Grünflächen sowie der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst werden. Die gegenständliche Änderung liegt vollständig im bestehenden Bebauungsplan und umfasst einen kleinen Teil desselben. Mit der Erweiterung der bebaubaren Flächen soll die weitere betriebliche Entwicklung der anliegenden Firma ermöglicht werden. Dort soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen.

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich


Anlagen:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB,
- Satzung
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
- Begründung
Entwurf in der Fassung vom 13.12.2018

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 717 (TF), 630/10 (TF), 630/12, 630/14, 630/16, 725/1 (TF), 727/1 (TF) und 625/21 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Es soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen. Das Plangebiet weist eine Größe von 1,4 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung und dem Hinweis von Herrn Bürgermeister Janson, dass diese Änderung des Bebauungsplanes trotz der nur unerheblichen Gebiets-modifizierung formalrechtlich nötig ist, stellt Herr Haag vom Büro Abtplan aus Kaufbeuren die Eckdaten für die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ dar. Er führt insbesondere aus, dass es sich hierbei lediglich um eine geringfügige Modifizierung im Teilgebiet GE 2 handelt. Dabei sollen die Fuß- und Radwege, die Grünflächen und der Baumbestand an die aktuelle Situation angepasst und lediglich eine kleine Erweiterung der bebaubaren Fläche in Richtung Süden vorgenommen werden, um eine weitere betriebliche Entwicklung der dort befindlichen Firma zu ermöglichen. Die Festlegung einer weiteren ökologischen Ausgleichsfläche sei dadurch nicht erforderlich.

Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Ausführungen im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und fassen folgenden

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes. Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 717 (TF), 630/10 (TF), 630/12, 630/14, 630/16, 725/1 (TF), 727/1 (TF) und 625/21 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Das Bauland im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Es soll eine Halle mit etwa 30 x 12,5 m Grundfläche sowie kleinere Nebengebäude entstehen. Das Plangebiet weist eine Größe von 1,4 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – erste Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 07:40 Uhr