Ausbau des Meisenweges; -vorgezogen- Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 14.03.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.03.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit Verabschiedung des Straßenausbauprogrammes 2019 – 2023 ff. in der Stadtratssitzung vom 25.10.2018 wurde u.a. auch der Ausbau des Meisenweges beschlossen.

Der Meisenweg wurde im Jahre 1974 teilweise, bis zur damals bestehenden Bebauung, schon hergestellt.

Mit der Errichtung eines Doppelhauses (voraussichtlich 2019) am Ende der Straße, macht eine komplette Fertigstellung nun Sinn. Beim Meisenweg handelt es sich um eine Sackgasse.

Die Straße ist ca. 65,00 m lang und verfügt derzeit über eine Breite von 6,50 m.

Der Meisenweg wurde in den 1970-Jahren als asphaltierte Straße samt Verschleißbelag, Einleitung des Oberflächenwassers in den Mischwasserkanal und Ausstattung mit einer Straßenlampe im nördlichen Verlauf angelegt.

Im südlichen Teil des Meisenweges stellt sich dieser bis zum heutigen Tage als faktisch gegebene Grünfläche dar.

Der Meisenweg dient der Erschließung der anliegenden wenigen Wohnbaugrundstücke.

Er ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Die Verkehrsbelastung des Meisenweges ist aufgrund seiner Ausformung als Sackgasse und wegen der sehr kleinen Anzahl an erschlossenen Grundstücken, welche ausschließlich mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, sehr gering.

Die Anlegung eines Gehweges erscheint aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmenge entbehrlich.

Durch die Einengung und die Baumquartiere soll das Erscheinungsbild der Straße aufgelockert werden. Es sind zwei ausgewiesene Stellplätze vorgesehen, die mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt werden. Weitere Stellplätze sind aufgrund der bereits bestehenden Grundstückszufahrten nicht möglich.

Die angedachten beidseitigen Schrammborde sind überfahrbar.

Eine dem öffentlichen Verkehr gesichert zur Verfügung stehende Wendeplatte kann wegen der eigentumsrechtlichen Grundstücksverhältnisse nicht geschaffen werden.

Aufgrund der bekannten, konkreten Bauabsichten auf den privaten Wohnbaugrundstücken Flur-Nrn. 415/31 und 415/32 der Gemarkung Vöhringen ist dort aber de facto ein Wenden möglich.
Die Anlegung beispielsweise einer öffentlichen Wendeplatte wird allerdings aufgrund der konkreten Verhältnisse im Meisenweg auch als nicht erforderlich angesehen.

Eine detaillierte Darstellung erfolgt in der Sitzung.

Empfehlung

„Die Darstellung in der Bauausschusssitzung dient als Vorberatung.

Ein Beschlussvorschlag wird in der Stadtratssitzung unterbreitet.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung der Straßenplanung ergibt sich eine kurze Diskussion darüber, ob der Meisenweg nicht zuletzt aufgrund der angedachten Ausführung evtl. als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden könnte und sollte.

Zunächst soll jedoch die anberaumte Anliegerversammlung abgewartet werden und deren Ergebnis dann in die abschließende Entscheidung des Stadtrates miteinfließen.

 

Beschluss

„Die vorgestellte Planung wird grundsätzlich gebilligt.

Ein abschließender Beschlussvorschlag wird erst in der Stadtratssitzung unterbreitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2019 14:56 Uhr