Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" mit paralleler Flächennutzungsplanänderung Modifiziert: Aufstellung Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" mit paralleler 14. Flächennutzungsplanänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 20.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.05.2019 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Zwei Illerberger Bürger beabsichtigen auf dem Flurstück Nr. 1141 eine 750 kW Freiflächen-Photovoltaik-Anlage zu errichten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Um den Bebauungsplan gem. §8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, wird dieser ebenfalls im Parallelverfahren geändert.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“.
Der diesbezügliche Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Illerberg" für den Bereich des beiliegenden Planumgriffs.
Der diesbezügliche Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu geben.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der Klimawandel derzeit das beherrschende Thema in der öffentlichen Diskussion sei und die diesbezüglichen Erfordernisse nicht nur eine globale Herausforderung darstellen würden.
Nachdem die Wasserkraft an der Iller schon weitgehend ausgeschöpft sei und die Nutzung der Windenergie in der Gemarkung Vöhringen nicht wirtschaftlich betrieben werden könne, verbleibe als regenerative Energie im Wesentlichen nur die Nutzung der Sonnenenergie. Aktuell habe ein privater Betreiber nun den Antrag auf Errichtung eines Solarparks auf bislang landwirtschaftlich genutzter Fläche unmittelbar entlang der Autobahn A 7 gestellt.
Dies setze die Schaffung der Voraussetzungen auch über die Bauleitplanung voraus.
Entgegen der ursprünglichen Vorlage im Bau- und Verkehrsausschuss vom 09.05.2019 sei es nach Hinweis der Bauverwaltung jedoch nicht nötig, einen verfahrensmäßig aufwendigeren vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erstellen.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“, im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“.
Der diesbezügliche Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Illerberg" für den Bereich des beiliegenden Planumgriffs.
Der diesbezügliche Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).

Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2019 07:33 Uhr