Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses; Bauort: "Witzighauser Straße 21 (a)" in Illerberg (Flur-Nr. 82)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses an der
Witzighauser Straße vor und verweist dabei auf die erhebliche rechtliche Problematik, dass das Bauvorhaben in einer im Flächennutzungsplan dargestellten grundstücksübergreifenden Grünzone liege.

Bürgermeister Janson erklärt ergänzend, dass das Vorhaben somit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspreche.
Der Flächennutzungsplan verfolge städtebauliche Ziele und sei bei der Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit verbindlich.

Die Verwaltung schlägt - auch zur Vermeidung einer etwaigen Einvernehmensfiktion - vor, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Ungeachtet dessen wird ferner vorgeschlagen, den konkreten Bauort gemeinsam in der Septembersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses zu besichtigen, was vonseiten des Gremiums ebenfalls begrüßt wird.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das vorgesehene Einfamilienhaus an dem
beantragten Standort wird verweigert, weil der Flächennutzungsplan den gegenständlichen Bereich als „Grünfläche“ bezüglich eines innerörtlichen Grünzuges darstellt und insofern von einer Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 07:13 Uhr