Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt unmittelbar östlich an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, ausgearbeitete Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung wird dem Stadtrat vorgestellt.

Anlagen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“,
Stand Vorentwurf i.d.F. vom 25. Juli 2019 mit folgenden Bestandteilen;
- Planzeichnung
- Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson erklärt einleitend, dass der Klimawandel derzeit
in aller Munde sei und auch die Kommune vor lokale Herausforderungen stelle.
Wer einen Solarpark baue, tue damit sicherlich Gutes für die Umwelt.
Die Solarenergie gehöre mittlerweile zu den wichtigsten nachhaltigsten
Energiequellen.
Im Weiteren begrüßt er zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Frau Grabner vom Ingenieurbüro Heller.

Sodann stellt Frau Grabner kurz die vorgesehene Flächennutzungsplanänderung vor.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 07:13 Uhr