Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des "Solarpark Illerberg"; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt unmittelbar östlich an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Der vom Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, ausgearbeitete Vorentwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung wird dem Stadtrat vorgestellt.

Anlagen:
14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des geplanten Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“,
Stand Vorentwurf i.d.F. vom 25. Juli 2019 mit folgenden Bestandteilen;
- Planzeichnung
- Begründung

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.07.2019, in der die Planerin, Frau Grabner, vom Ing.Büro Heller die vorgesehenen Planänderungen zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorgestellt hat.

Er führt ergänzend aus, dass Einrichtung eines Solarparkes, die Nutzung regenerativer Energie wie der Photovoltaik, auch als regionale Antwort auf den sich gegenwärtig wohl abzeichnenden Klimawandel verstanden werden kann. Die auf den Klimawandel ausgerufene Energiewende zeige vor allem eine verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und Potenzialausschöpfung im Bereich Energieeffizienz auf.

Sie werde auch von einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger befürwortet und getragen. Um die Voraussetzungen für einen Solarpark hierzu vor Ort zu schaffen, sei jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig. Der Gesetzgeber habe hierbei den Klimaschutz ausdrücklich als Ziel und Abwägungsbelang in die Bauleitplanung aufgenommen.

Dem tragen auch die beiden Tagesordnungspunkte 2 und 3 Rechnung.
Zu beiden Tagesordnungsbereichen, dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan, liegen einstimmige Empfehlungsbeschlüsse des vorberatenden  Ausschusses vor.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des geplanten „Solarpark Illerberg“ in der Fassung vom 25. Juli 2019 und beschließt, damit die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Das Ingenieurbüro Heller, Herrieden, wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2019 07:51 Uhr