Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes;
Öffentlicher Feld- und Waldweg in der Gemarkung Thal;
Einziehung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Vöhringen Nord-Ost IV“ weist den Feldweg
Flur-Nr. 509 Tlfl.der Gemarkung Thal als Teil der neu entstehenden Wohnbaufläche aus.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 509 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend am Grundstück Flur-Nr. 856/1 der Gemarkung Vöhringen und endend am nördlichen Ende des Grundstückes Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Der Feldweg ist nach der Erschließung des Neubaugebietes „Vöhringen Nord-Ost IV“ für die Erschließung der benachbarten Grundstücke nicht mehr erforderlich, weswegen eine entsprechende Darstellung im genannten Bebauungsplan möglich war.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 509 Tlfl. der Gemarkung Thal kann nach Art. 8 Bayerisches Straßen –und Wegegesetz eingezogen werden.
Empfehlung
Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 509 Teilfläche der Gemarkung Thal, beginnend am Grundstück Flur-Nr. 856/1 der Gemarkung Vöhringen und endend am nördlichen Ende des Grundstückes Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern.
Beschluss
„Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 509 Teilfläche der Gemarkung Thal, beginnend am Grundstück Flur-Nr. 856/1 der Gemarkung Vöhringen und endend am nördlichen Ende des Grundstückes Flur-Nr. 510/2 der Gemarkung Thal, wird nach Art. 8 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz eingezogen, da er jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.
Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ändern.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2019 18:28 Uhr