Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 2020 bezüglich des als TOP Nr. 1 behandelten Antrages von Herrn Wilfried Maier die Stadtverwaltung beauftragt, diesen auf Umsetzbarkeit und Machbarkeit, einige städtische landwirtschaftliche Grundstücke zu Blühwiesen und Waldflächen zu entwickeln, zeitnah zu prüfen und anschließend zu berichten.
Eine erste Stellungnahme dieses Prüfungsauftrages kann nachstehend dargestellt werden:
1. Flurstück Nummer 675 der Gemarkung Illerberg, Umwandlung in eine Blühwiese:
Das gegenständliche Grundstück ist seit 2001 im Ökokonto verbucht.
Eine Umgestaltung in eine Blühwiese ist aus diesem Grund nicht zulässig.
Im übrigen wäre eine entsprechende Umgestaltung dieser Fläche nicht zielführend, entspricht doch bereits der gegenwärtige Zustand den Interessen und Vorgaben des Naturschutzes.
2. Flurstück Nummer 2351 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes, hilfsweise Schaffung einer Blühwiese:
Dieses Grundstück befindet sich inmitten landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Aktuell wird diese Fläche als Teilstück eines großen Ackers von einem Haupterwerbslandwirt bewirtschaftet.
Aufgrund der angrenzenden mitbewirtschafteten Grundstücke und der daraus ergebenden Flächenform und Gesamtgröße wird diese Ackerfläche entgegen der üblichen Richtung von Ost nach West und nicht von Nord nach Süd bewirtschaftet.
Eine Nutzungsänderung des Ackers würde einen erheblichen Einschnitt in die landwirtschaftliche Struktur bedeuten und Nachbarflächen würden bei einer Aufforstung durch Beschattung, oder bei einer Blühwiese durch Verkrautung, beeinträchtigt.
Ein diesbezüglicher Eingriff in ordnungsgemäß betriebene Landwirtschaft sollte nach Ansicht der Stadtverwaltung unterbleiben, zumal die Stadt Vöhringen über Flächen verfügt, die für die Anlage eines Laubmischwaldes oder einer Blühwiese deutlich geeigneter sind.
3. Flurstück Nummer 1734 der Gemarkung Illerberg, Anlegung eines Laubmischwaldes:
Dieses Grundstück ist derzeit eine Wiese und grenzt an ein kleines Wäldchen an und wäre aus forstwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich für eine Aufforstung geeignet.
Die Beschattung des im Norden angrenzenden Grundstücks könnte durch Einhaltung von Grenzabständen und im Randbereich gepflanzten Sträuchern reduziert werden.
An der südlichen Grenze sind bereits Strauchgruppen vorhanden.
Der Grundstückspächter vertritt die Ansicht, dass eine Aufforstung bei dem zuständigen Jäger keinen Zuspruch finden würde, nachdem die Wiese, neben einer weiteren Wiese, im weiten Bereich die einzige Fläche sei, in die Rehkitze gesetzt würden.
Ganz generell sind Wiesenflächen in diesem Bereich der Gemarkung Illerberg selten.
Konkret wird diese Wiese durch einen Pferdehalter bewirtschaftet mit der für die Natur weiter positiven Folge, dass das Gras sehr spät gemäht wird und auswachsen sowie aussamen kann.
In Bezug auf die Grundintension des Antragstellers wird die Stadtverwaltung in einer der nächsten Sitzungen weitere alternative geeignete Flächen vorstellen.