In seiner Sitzung vom 04.12.2018 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen auch aufgrund des Antrages eines Verbandes das Thema „korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen“ erörtert.
Ausweislich des Protokolls dieser Sitzung wurde auf die Haftungsfragen im Falle eines Verkehrsunfalles hingewiesen.
Zitat aus dem Sitzungsprotokoll:
„Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass man nicht nur die hohen Kosten sehen müsse, sondern auch die Haftungsfrage im Falle eines Verkehrsunfalles.
Man sollte die Thematik der Beleuchtung dieser Fußgängerüberwege deshalb sorgfältig erörtern und prüfen, welche Fußgängerüberwege tatsächlich „entbehrlich“ wären.
In der weiteren Diskussion wird in dieser Hinsicht die Ansicht vertreten, dass der ursprüngliche und zweigeteilte Fußgängerüberweg an der Marienstraße südlich des Werkstores 1 sinnvoller wäre, zu belassen als der erst vor einigen Jahren etwas südlich davon angelegte Überweg.
Der Fußgängerüberweg in der Straße „Zum Sportplatz“ in Illerzell wird als nicht notwendig bzw. sinnvoll erachtet.
Auch die Notwendigkeit der Fußgängerüberwege im südlichen Verlauf der Straße „Zwischen den Bächen“ und etwa im Bereich des Grundstücks „Illerzeller Straße 1“ werden aufgrund vielerlei Beobachtungen eher als entbehrlich angesehen.
Im Ergebnis der Aussprache besteht Einigkeit, auch dieses Thema zunächst in den Fraktionen nochmals eingehend zu beraten und anschließend auf die Tagesordnung einer der kommenden Sitzungen des Stadtrates zu setzen.“
Zitat Ende
Der oben dargestellten Ansicht des (damaligen) Gremiums folgend, hält die Stadtverwaltung den FGÜ im südlichen Verlauf der Straße „Zwischen den Bächen“ und den FGÜ am Grundstück „Illerzeller Straße 1“ wegen der geringen Querungszahlen für entbehrlich.
Daneben könnte nach Meinung der Verwaltung auch auf den FGÜ direkt beim Tor 1 der Wieland-Werke (im direkten Gehwegverlauf der Wielandstraße) verzichtet werden, zumal etwas weiter nach Norden hin ein weiterer FGÜ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wieland-Werke besteht.
Ebenso wird, wie im Gremium auch geäußert, die Ansicht vertreten, dass der ursprüngliche und zweigeteilte Fußgängerüberweg an der Marienstraße südlich des Werkstores 1, der den Wieland-Parkplatz an das Werksgelände „anschließt“, sinnvoll wäre zu belassen. Der erst vor einigen Jahren etwas südlich davon angelegte Überweg könnte entfallen.
Diese ggf. aufzugebenden FGÜ liegen in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen (30 km/h) und könnten auch deswegen als entbehrlich angesehen werden.
Den Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Straße „Zum Sportplatz“ in Illerzell schlägt die Verwaltung vor zu belassen. Dieser FGÜ liegt im direkten Einzugsbereich des Illertal-Gymnasiums und erhöht sicherlich wirksam die Sicherheit der betroffenen Schüler und Schülerinnen, vor allem derjenigen, die von Senden her mit dem Fahrrad zur Schule kommen und dort eine abgesicherte Querungsmöglichkeit vorfinden.
Weiter sollen belassen werden die FGÜ in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße, die beiden Überwege in der Ulmer Straße zwischen Vöhlin- und Frauenstraße und der Überweg in der Bahnhofstraße.
Die belassenen Überwege sind nach Auffassung der örtlichen Verkehrsbehörde der Stadt Vöhringen regelkonform nach den geltenden DIN-Normen einzurichten. Dies erhöht die Sicherheit an den Überwegen deutlich und minimiert die möglichen Haftungsansprüche Dritter gegen die Stadt Vöhringen.
Die nach diesem Vorschlag zu entfernenden FGÜ sind in den nachfolgenden Plänen rot dargestellt, die zu verbleibenden grün.
Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es auch gute Gründe gäbe für die Neuinstallierung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße im Bereich Eiscafe Cortina und Pizzeria Taormina.
Hier ist insbesondere in den Sommermonaten eine hohe Fußgängerfrequenz zu beobachten. Eine Querung für Fußgäner in diesem Bereich ist oftmals aufgrund des häufig fließenden PKW-Verkehrs nur erschwert möglich.
Die Stadtverwaltung spricht sich allerdings aufgrund dessen, dass sich bei der Errichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Straßenabschnitt häufig wohl Verkehrsrückstaus in den Kreuzungsbereich ergeben würden, Stellplätze wohl zurückgenommen werden müssten und sich dadurch auch eine gewisse Summierung von Fußgängerüberwegen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für eine DIN-gerechte Ausleuchtung ergäbe, jedenfalls momentan nicht für diesen möglichen zusätzlichen Fußgängerüberweg aus.
Plan Illerzell:
Plan Vöhringen: