Kurze Zeit nach Verkehrsfreigabe der Rue de Vizille und der dadurch nötig gewordenen Vorfahrt-Achten-Regelung in der Mittelstraße, haben sich im Dezember 2007 acht Familien schriftlich an die Stadt gewandt.
In ihren Schreiben bringen sie ihre Besorgnis für Kindergartenkinder und Schulkinder zum Ausdruck, wenn diese im Einmündungsbereich der Mittelstraße in die Rue de Vizille die Straße überqueren müssen.
Die besorgten Eltern forderten den Bau einer Fußgängerampel.
Daraufhin fand am 11.01.2008 eine Ortsbegehung mit Vertretern der Polizeiinspektion Illertissen, dem staatl. Bauamt Krumbach, dem Landratsamt Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen statt.
Außerdem erfolgte auf Wunsch des Stadtrates am 10.04.2008 im Rahmen der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung ebenfalls eine Ortsbesichtigung.
Aufgrund dieser Termine sind nachstehend aufgezeigte Maßnahmen bisher umgesetzt worden:
1. Hinweis an der Mittelstraße auf die geänderte Vorfahrt an der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße.
2. Anbringen von gelben Blinklichtern im Einmündungsbereich Mittelstraße.
3. Aufbringen einer Haltelinie auf der Fahrbahn auf der Nordseite der Mittelstraße.
4. Aufbringen von Querlinien in den Einmündungsbereich der Mittelstraße, die den Pkw-Fahrer zum Langsamfahren ermahnen sollen.
5. Anordnen einer Vorfahrt-Achten-Regelung für den Radfahrer auf dem Radweg und Aufbringen von Blockmarkierungen auf den Radweg.
6. Anbringen eines Verkehrsspiegels, der Radfahrer in Fahrtrichtung Osten erkennen lässt.
7. Installieren einer Geschwindigkeitsmessanzeige auf der Rue de Vizille – Fahrtrichtung innerorts.
8. Aufstellen von zeitlich befristeten Mahnschildern – nicht schneller als 50 km/h an der Rue de Vizille.
9. Dauerhaftes Anbringen von Mahnschildern. Vorsicht Autofahrer – es könnte auch dein Kind sein.
Bezüglich der gewünschten Querungshilfen Fußgängerüberweg und Lichtsignalanlage ist die hierfür einschlägige Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu beachten. Diese sehen u.a. eine verhältnismäßig hohe Mindestquerungszahl von 50 Fußgängern in der Spitzenstunde vor.
Um die ebenfalls zu berücksichtigenden Zahlen über das tatsächliche Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde auf der Rue de Vizille in ihrer Eigenschaft als neue Kreisstraße NU 14 zu erhalten und das Querungsverhalten im Kreuzungsbereich Mittelstraße untersuchen zu können, wurde vereinbart, entsprechende Zählungen durch die Stadt Vöhringen erst nach Schließung des Bahnüberganges in der Illerberger Straße und nach Eröffnung der an der Mittelstraße vorgesehenen neuen Bushaltestelle „Vöhringen Haselnussweg“ durchzuführen.
Diese Verkehrszählungen haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Die Zählung der Stadt Vöhringen umfasst einen Zeitraum von 06:00 bis 20:00 Uhr.
Ergebnis der Zählung der Stadt Vöhringen vom 24.06.2008:
Uhrzeit
|
Pkw
|
Lkw unter 7,5 t
|
Lkw über 7,5 t
|
Bus
|
Radfahrer/Mofa
|
Fußgänger
|
|
|
|
|
|
|
|
06:00 bis 09.30 Uhr
|
1415
|
41
|
15
|
13
|
137
|
26
|
|
|
|
|
|
|
|
09:30 bis 13:00 Uhr
|
1241
|
68
|
25
|
7
|
135
|
24
|
|
|
|
|
|
|
|
13:00 bis 16:30 Uhr
|
1561
|
16
|
12
|
14
|
146
|
25
|
|
|
|
|
|
|
|
16:30 bis 20:00 Uhr
|
1900
|
29
|
5
|
6
|
246
|
17
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
gesamt:
|
6117
|
154
|
57
|
40
|
664
|
92
|
Aufgrund dieses städtischen Zählergebnisses hat die Stadt Vöhringen beim Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 01.07.2008 die Errichtung einer Fußgängerampel beantragt.
Auch das staatl. Bauamt Krumbach hat hierzu eine Zählung veranlasst.
Die Zählung umfasst einen Zeitraum von einer Stunde morgens und einer Stunde abends.
Spitzenstunde des Verkehrs morgens von 07:00 bis 08:00 Uhr.
Nördl. Mittelstraße; 82 Fahrzeuge + 28 Radfahrer + 5 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 489 Fahrzeuge + 38 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 ( St 2031); 423 Fahrzeuge + 3 Radfahrer + 3 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 40 Fahrzeuge + 25 Radfahrer + 2 Fußgänger (s. Anl. 1).
Spitzenstunde des Verkehrs abends von 16:15 bis 17:15 Uhr.
Nördl. Mittelstraße; 144 Fahrzeuge + 19 Radfahrer + 6 Fußgänger
Westl. NU 14 (Stadtmitte); 631 Fahrzeuge + 14 Radfahrer + 4 Fußgänger
Östl. NU 14 (St 2031); 527 Fahrzeuge + 4 Radfahrer + 6 Fußgänger
Südl. Mittelstraße; 72 Fahrzeuge + 29 Radfahrer + 4 Fußgänger (s. Anl. 2).
Die erheblichen Differenzen der beiden Zählungen bezüglich Radfahrer und Fußgänger erklären sich dadurch, dass die Stadt im Gegensatz zum staatlichen Bauamt statt 1 Stunde 3,5 Stunden (von 06:00 bis 09:30 Uhr) gezählt hat und dass die Zahlen der Stadt beide Fahrtrichtungen einschließen.
Das staatliche Bauamt Krumbach hat die Fahrtrichtung Nord und Süd jeweils einzeln erfasst und jeweils 1 Stunde.
Aufgrund des Zählergebnisses des staatl. Bauamtes Krumbach, hat dieses der Stadt mit Schreiben vom 04.08.2008 folgendes mitgeteilt:
Wegen des Antrags der Stadt Vöhringen wurde am 22.07.2008 eine Knotenpunktzählung an der Rue de Vizille/Mittelstraße durch unsere Straßenmeisterei durchgeführt.
Hierbei wurde festgestellt, dass in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer, und in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille überquerten.
Radfahrer nehmen erfahrungsgemäß Lichtsignalanlagen dann an, wenn die LSA auf deren direkten Weg liegt. Da von den Radfahrern, insbesondere in eine Fahrtrichtung, bei der Benutzung der gewünschten LSA die Mittelstraße zweimal überquert werden müsste, ist eine Akzeptanz der LSA u.E. durch die Radfahrer nicht zu erwarten.
Wir sind daher der Auffassung, dass eine Lichtsignalanlage an der gewünschten Stelle aufgrund der wenigen Querungen nicht erforderlich ist, zumal eine sichere Überquerung an den Bahngleisen in einer zumutbaren Entfernung von 175 m bereits vorhanden ist.
Wegen der unterschiedlichen Standpunkte des staatlichen Bauamts Krumbach und der Stadtverwaltung fand am 03.11.2008 eine nochmalige Aussprache zwischen den Beteiligten (PI Illertissen, staatl. Bauamt Krumbach, LRA Neu-Ulm und Stadt Vöhringen) statt.
Im Verlauf der Aussprache bezog sich das staatliche Bauamt Krumbach erneut auf die Richtlinien zur Anlegung von Fußgängerüberwegen.
Da die Mindestfrequenzzahlen in der Spitzenstunde des Verkehrs nicht erreicht wurden, lehnte die Behörde die Errichtung einer Fußgängerampel erneut ab.
Die Stadtverwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die Zählung der Stadt, die von 06:00 bis 20:00 Uhr vorgenommen wurde, sehr aussagekräftig ist und die enorme Verkehrsbelastung auf der Straße dokumentiert.
Im Zählzeitraum wurden 6.117 Pkws, 664 Radfahrer und Mofas und 92 Fußgänger gezählt.
Deshalb hat die Stadt auch die Errichtung einer Fußgängerampel angestrebt.
Nach der gemeinsamen Aussprache vom 03.11.2008 hat das Landratsamt Neu-Ulm zu dem Antragsschreiben der Stadt vom 01.07.2008 mit Schreiben vom 07.11.2008 auch schriftlich Stellung genommen.
Der Wortlaut des Schreibens wird nachstehend wiedergegeben.
„Voraussetzung für die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) oder einer Lichtzeichenanlage (LZA) ist u.a., dass die von den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geforderten Fußgängerverkehrsstärken erreicht werden. Wie bereits bei der Besprechung am 03.11.2008 im Rathaus Vöhringen dargelegt, kann das von der Stadt Vöhringen vorgelegte Ergebnis einer am Dienstag, 24.06.2008, durchgeführten Zählung nicht für die Beurteilung der Zulässigkeit eines FGÜ oder einer LZA herangezogen werden, da hieraus u.a. nicht die Zahl der Fußgängerquerungen im Bereich der Rue de Vizille in der Spitzenstunde hervorgeht.
Am Dienstag, 22.07.2008, wurden vom Staatlichen Bauamt Krumbach eigene Zählungen in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 07:00 und 08:00 Uhr sowie in der abendlichen Spitzenstunde von 16:15 bis 17:15 Uhr durchgeführt. Wie aus den beiliegenden Darstellungen ersichtlich ist, haben in der morgendlichen Spitzenstunde lediglich 2 Fußgänger und 25 Radfahrer sowie in der abendlichen Spitzenstunde 4 Fußgänger und 29 Radfahrer die Rue de Vizille in Höhe der Mittelstraße überquert. Somit wird selbst bei Einbeziehung der Zahl der Radfahrerquerungen der nach den R-FGÜ 2001 für die Anlage eines Fußgängerüberweges vorgeschriebene Mindestwert von 50 Fußgänger in der Spitzenstunde immer noch deutlich unterschritten. Insoweit kommt es auf die tatsächliche Kfz.-Verkehrsstärke in der Spitzenstunde nicht an. Nachdem die Verkehrsstärke auf der Rue de Vizille die Zahl von 450 Kfz in der Spitzenstunde übersteigt, käme die Anordnung einer Lichtzeichenanlage sogar erst bei einer Zahl von mindestens 100 Fußgängerquerungen in Betracht.
Unabhängig von der unterschrittenen Mindestquerungszahl wären aus unserer Sicht zumindest zum Schutz querender Radfahrer sowohl FGÜ als auch LZA in der Praxis auch nicht geeignet. Radfahrer müssten nach der Straßenverkehrs-Ordnung ihr Fahrrad beim Überqueren des Zebrastreifens schieben. Eine Druckknopfampel müsste ohnehin etwas abgerückt von der Kreuzung installiert werden und würde daher zumindest in einer Fahrtrichtung zwei unnötige Querungen der Radfahrer im Bereich des nördlichen und südlichen Abschnittes der Mittelstraße erfordern und so u.U. zu neuen Gefährdungen führen. In beiden Fällen wäre mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die jeweilige Querungshilfe von der Mehrheit der Radfahrer nicht angenommen werden würde.
Eine nicht höhengleiche Querungsmöglichkeit steht bei Bedarf in einer noch zumutbaren Entfernung von ca. 175 Metern westlich der Kreuzung Rue de Vizille/Mittelstraße im Bereich der Eisenbahnbrücke zur Verfügung.“
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und erklärt, nachdem die Rue de Vizille eine Kreisstraße sei, liege die Federführung bei sämtlichen Maßnahmen auch im Kreuzungsbereich der Mittelstraße beim Staatlichen Bauamt Krumbach und beim Landratsamt Neu-Ulm.
Die Vorgaben und Richtlinien im Zusammenhang mit der Installierung von Verkehrssignal-anlagen seien in diesem Streckenabschnitt der Rue de Vizille nicht eingehalten, so dass sämtliche Maßnahmen wie etwa die Errichtung einer Verkehrssignalanlage in diesem Kreuzungsbereich durch die Stadt Vöhringen zu finanzieren wären.
Bevor über die Möglichkeit der Aufstellung einer Ampelanlage eventuell erneut beraten werde, sei seitens der Verwaltung zunächst vorgesehen, eventuell auch in Richtung Umgehungsstraße/Autobahn eine Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, nachdem sich zum einen gezeigt habe, dass die Höchstgeschwindigkeit in Richtung Ortszentrum weitgehend eingehalten werde, zum anderen jedoch die gefahrene Geschwindigkeit in Richtung St 2031/A 7 höher sei und eventuell durch diesen Schritt der Dokumentation abgesenkt werden könne.
Zudem solle der vor kurzem angebrachte Verkehrsspiegel durch einen größeren Spiegel ersetzt werden, der die Situation nochmals besser darstellen kann.
Ohne Beschluss