Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2021 2. Zustimmung zum Haushalt 2022 3. Zustimmung zur Schulordnung 4. Zustimmung zur Entgeltordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung 2021 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 30.967,61.- € aus und beläuft sich somit auf 285.343,39 € (2020 281.571,12 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 40,14% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 19,53% aus Zuschüssen und zu ca. 40,33% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (40,33%) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 164 Belegungen 27,7 % = 85.403,28 €, die Gemeinde Bellenberg bei 106 Belegungen 17,9 % = 55.185,41 € und die Stadt Illertissen bei 278 Belegungen 47,0 % = 144.754,70 € zu tragen. 

Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 482,82 € (2020 494,85 €).

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 6.287,96 € für die Stadt Vöhringen, 243,31 € für die Gemeinde Bellenberg und 3.862,14 € für die Stadt Illertissen.

Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2021 auf 92.413,11 € (2020: 93.453,91 €). 

Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 15.586,89€.

Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 

Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.



2. Haushalt 2022

Der Verwaltungshauhalt 2022 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier schlagen im Wesentlichen nur die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten, insbesondere in der Verwaltung zu Buche. 
Eine Einsparung ergibt sich bei den Personalkosten für das Unterrichtspersonal.

Die anderen Positionen sind nahezu unverändert. Lediglich aufgrund veränderter Schülerzahlen ist mehr erhöhten Einnahmen bei den Unterrichtsentgelten zu rechnen. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 309.886,00 € (Verringerung gegenüber dem Ansatz 2021 = 6.425,00 €). 

Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 92.739,61 € (29,93 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 59.941,45 € (19,34 %) und Illertissen 157.204,94 € (50,73 %). Bei den im Haushalt 2022 zugrundeliegenden 591 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 524,34 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 1.425,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 1.770,00 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.



3. Schulordnung 2022

Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Schulordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 3 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Herr Erb in der Sitzung ausführen.



4. Entgeltordnung 2022

Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Entgeltordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 4 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Herr Erb in der Sitzung ausführen.

Empfehlung

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2021 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.


3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Schulordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Schulordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.


4. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Erb, den Leiter der Musikschule Dreiklang e.V. zum Tagesordnungspunkt.

1. Herr Erb führt aus, dass ein ereignisreiches Jahr 2021 vorüber ist und die Musikschule Dreiklang eine positive Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr verzeichnen kann. 

Die anteiligen Gesamtkosten für Vöhringen belaufen sich im Jahr 2021 auf 92.413,11 €. Somit lässt sich insbesondere hervorheben, dass die Stadt Vöhringen eine Rückzahlung in Höhe von 15.586,89 € erhält.

Im Detail wird auf die Jahresrechnung als Anlage verwiesen.

2. Der Haushaltsentwurf 2022 entspricht ungefähr dem des Jahres 2021. 
Details zu möglichen zusätzlichen Fördermitteln für das Jahr 2022 sind noch nicht bekannt.


3. Änderung der Schulordnung
Herr Erb führt aus, dass aufgrund der Inanspruchnahme der Lehrkräfte sowie auch der aufzuwendenden Zeitanteile die Musikschul-Minis nicht mehr als Kurs-Angebot, sondern als reguläres Musikschul-Angebot aufzunehmen sei. Insbesondere sei es schwierig, für den elementaren Frühbereich Lehrkräfte zu gewinnen. 

Damit einhergehend wird die redaktionelle Anpassung der betroffenen Vorschriften in der Schulordnung erforderlich.

Im Zuge einer kurzen Aussprache zu einzelnen Punkten der Schulordnung, kann Herr Erb dem Gremium die auftretenden Fragen beantworten.

4. Gebührenerhöhung zum neuen Schuljahr 2022/2023
Wie in der Mitgliederversammlung 2018 vereinbart worden ist, sind die Unterrichtsentgelte für das nächste Schuljahr anzupassen. 
Damit werden die Gebühren für die Unterrichtsangebote im Durchschnitt um 1-2 € pro Monat erhöht.
Für Einzelunterricht (45 Minuten) bzw. Gruppenunterricht (30 Minuten für 2 Schüler) werden die Gebühren um 4 € bzw. 3 € angepasst. 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2021 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Schulordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Schulordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2022 18:31 Uhr