Ökumenische Wohnungslosenhilfe im Landkreis Neu-Ulm; Tätigkeitsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Auf den beigefügten Tätigkeitsbericht in Form der Präsentation der ökumenischen Wohnungslosenhilfe wird verwiesen. 

Dieser wird durch Frau Deininger im Rahmen der Haupt- und Umweltausschusssitzung vorgestellt.

Empfehlung

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Frau Fateh und Herrn Skaper von der ökumenischen Wohnungslosenhilfe, welche im Anschluss jeweils ihren Bereich betreffend den Jahresbericht vorstellen.

Dabei werden die Einsatzgebiete in die Fachstelle für Wohnungslosigkeit, die Betreuung des Nuißlheimes in Neu-Ulm, der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Senden sowie der Wohnungsnotfallhilfe unterschieden.

Gerade die pandemische Situation und auch das teilweise fehlende Vertrauen der Klienten sei in der aufsuchenden niederschwelligen Arbeit eine der großen Herausforderungen. Positiv in Vöhringen ist die Anzahl der Personen, welche in ein reguläres Mietverhältnis vermittelt werden konnten.

Weiterhin haben die Mitarbeiter der ökumenischen Wohnungslosenhilfe die Entfristung der Projektstelle von Herrn Skaper beantragt, welche im nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt wird.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die gute Arbeit, welche seit Jahren auch für die Stadt Vöhringen erbracht wird. Dies spiegele sich auch anhand der Erfolgsquote wider.

Im Rahmen einer sich anschließenden Aussprache werden einzelne Anlaufstellen angesprochen, mit welchen die ökumenische Wohnungslosenhilfe vernetzt ist.
Weiterhin wird vorgetragen, wie wichtig es sei, den sozialen Wohnungsbau weiterhin im Blick zu behalten.

Diesbezüglich wird seitens des Gremiums angeregt, die Wohnungslosensituation und 
-vermittlungen (bspw. über einen Zeitraum von fünf Jahren) statistisch festzuhalten und im nächsten Jahresbericht dem Gremium vorzustellen.

Das Gremium nimmt den vorgetragenen Jahresbericht zur Kenntnis.

Datenstand vom 16.11.2022 10:03 Uhr