Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Anschließend soll dann ein Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet werden, aus dem sich die angestrebte Änderung der Flächendarstellung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Flächennutzungsplanänderung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner führt kurz in die Thematik ein und verweist darauf, dass entgegen der ursprünglichen Sitzungsvorlage die Verwaltung kurzfristig zu der Ansicht gelangt sei, nun für das komplette Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg die Zulässigkeit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage anzustreben (keine Begrenzung auf 200 m östlich der Autobahn).

Im Rahmen der Aussprache wird deutlich, dass jedenfalls von einigen Gremiumsmitgliedern eine sogenannte Agri-PV-Anlage sehr begrüßt würde, andererseits aber die Schaffung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dringend notwendig sei, weswegen derzeit der Schwerpunkt wohl auf die Zulassung von möglichst effizienten Anlagen zur Stromgewinnung gesetzt werden sollte. 

Nachdem es heute, so Bürgermeister Neher, lediglich um die grundsätzliche Entscheidung zu der Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gehe, könne diese Thematik insbesondere im Rahmen der Beratung über den konkreten Bebauungsplanvorentwurf nochmals besprochen und entschieden werden.

Die von einem Gremiumsmitglied favorisierte Aufschiebung einer Entscheidung über den Firmenantrag bis zu der angestrebten Öffentlichkeitsbeteiligung über ein städtisches Konzept zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen wäre zwar ideal, könne dem Antragsteller aber auch angesichts der lediglich begrenzten Stromeinspeisungsmöglichkeiten in das öffentliche Netz nicht zugemutet werden, so Bürgermeister Neher. 

Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund dessen, dass von einem Gremiumsmitglied der für die Bezeichnung der Flächennutzungsplanänderung angesprochene Flurname „Sandberg“ für das gegenständliche Grundstück als wohl nicht korrekt angesehen und deswegen eine Benennung mit „Errach“ angeregt wurde, wurden die Flurbezeichnungen des amtlichen Geodatenportals nochmals diesbezüglich eingesehen.

Tatsächlich wird die Bezeichnung „Errach“ in den amtlichen Unterlagen erst für die Waldgrundstücke verwendet, welche östlich des asphaltierten Weges Richtung Bahnübergang der Strecke Wullenstetten – Weißenhorn liegen.
Die Verwaltung regt deswegen an, bei dem Begriff „Sandberg“ zu bleiben.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2022 15:29 Uhr