Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 24.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen und der Neukalkulation der Friedhofsgebühren hat die Stadtverwaltung auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung überarbeitet. Aufgrund einiger Änderungen und Anpassungen wurde diese neu gefasst.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Aufnahme der im Zuge des umfangreichen Umbaus des Friedhofs Süd geschaffenen neuen Bestattungsformen
- Ausschließliche Zulassung von biologischen Urnen bei Urnenerdbestattungen
- Änderung der Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 Jahren auf 10 Jahre
- Zulassung von Grababdeckungen bis maximal 70 % der Grabfläche
In die in der Anlage beigefügten Satzung wurden die in der Vorberatung des Haupt- und Umweltausschusses empfohlenen Änderungen eingearbeitet.
Hierbei handelt es sich um das Vorgehen bei dem Anbringen von Blumenschmuck, Grabschmuck oder sonstigen Ausstattungen wie z.B. „Balkonen“ an Urnengrabstätten.
Es werden von der Stadt Vöhringen Balkone an Urnenwänden und -stelen angebracht werden. Ausschließlich auf diesen ist das Abstellen von Grabschmuck und Blumenschmuck gestattet.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Wirkung ab 01. Januar 2023 zu erlassen.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses.
Frau Zanker-Maß fasst die vorgesehenen Kernpunkte zusammen. Die Grababdeckung mittels Platten soll auf 70% der Grabfläche beschränkt werden. Damit soll eine mögliche Gefährdung bei vollständiger Überdeckung aufgrund des Einbruchs des Sargdeckels verhindert werden, was zu einem Nachrutschen der Laufwege führen kann.
Ebenfalls werden Balkone an den Urnenstelen vorgesehen, um ein einheitliches Bild anstelle der häufig in Eigenregie der Bürger angebrachten Balkone zu schaffen.
Darüber hinaus soll die Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden.
Weiterhin sind die neugeschaffenen Bestattungsformen auf dem Friedhof Süd mit aufgenommen und in die Satzung eingearbeitet worden.
Seitens eines fachlich versierten Gremiumsmitgliedes, wird die Aufnahme einer 70-prozentigen Überdeckung ablehnend thematisiert, da dies bislang auf keinem Friedhof in Vöhringen so gehandhabt werde. Da die Platten auf bis zu 1,20 Meter tief gründenden Streifenfundamenten aufliegen, sei auch eine Gefährdung auszuschließen.
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die abgesackten Laufwege aus Rückmeldungen des Stadtbauhofes hervorgehen und diese nachvollziehbar sind. Dabei gelte es zu bedenken, dass die Stadt Vöhringen verkehrssicherungspflichtig ist und für mögliche Verletzungen von Friedhofsbesuchern hafte.
Im Anschluss wird die Notwendigkeit der Reduzierung einer vollflächigen Überdeckung kontrovers diskutiert. Als Konsens spricht sich das Gremium für eine Beschlussfassung aus. Eine etwaig nachträgliche Satzungsänderung wird nicht ausgeschlossen.
Es ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.12.2022 07:52 Uhr