Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Anschließend soll dann ein Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet werden, aus dem sich die angestrebte Änderung der Flächendarstellung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Flächennutzungsplanänderung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert das Vorhaben und stellt zusammenfassend aufgrund des Zusammenhangs auch bereits den Sachvortrag des nächsten Tagesordnungspunktes vor. Aufgrund der aktuellen Situation soll das gesamte Grundstück im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.

Im Wege der sich anschließenden Diskussion wird seitens der CSU-Stadtratsfraktion für die Beibehaltung der 200 Meter Abstandsfläche argumentiert. Insbesondere aufgrund der ohnehin vorzusehenden Ausgleichsfläche und dem Naherholungsfaktor für Illerberg.

Herr Söhner erläutert die Notwendigkeit der Einbeziehung des gesamten Grundstückes damit, da auch die Eingrünung vom Geltungsbereich umfasst werden müsse. Eine Begrenzung der gewünschten Abstandsfläche könnte daraus resultierend im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass eine Bauverbotszone sowie die Ausgleichsfläche aufgrund eines Beschlusses vom Planer dann zu berücksichtigen wären.
Die abweichende Diskussionsgrundlage gegenüber der Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ergebe sich aus der Tatsache, dass ursprünglich vier Grundstücke hätten umfasst werden sollen – jetzt jedoch lediglich eines davon übrig sei.

Die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder befürwortet unter anderem auch aus Klimaschutzgesichtspunkten und der ohnehin verkleinerten Planung die Einbeziehung des gesamten Grundstückes.

Herr Bürgermeister Neher schlägt daher als Kompromiss vor, im folgenden Tagesordnungspunkt eine Ergänzung vorzunehmen, wonach auf der Ostseite des Grundstückes ein adäquater Sichtschutz vorzusehen sei.

Hierauf ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.12.2022 07:52 Uhr