Regionalverband Donau-Iller; Gesamtfortschreibung des Regionalplans; Weitere Stellungnahme der Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Janson hat den Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2019 (TOP Nr. 7.1) zunächst grundlegend über den Regionalverband Donau-Iller und dessen Aufgaben informiert und sodann darauf hingewiesen, dass der Regionalplan nach fünf Teilfortschreibungen nun einer Gesamtfortschreibung bedarf.

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2019 (TOP Nr. 4.1) hat Bürgermeister Janson nähere Erläuterungen zu dem neu angedachten Regionalplan gegeben.
Die Gremiumsmitglieder nahmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und baten um eine nähere Betrachtung im Bereich Baulandentwicklung und Öffentlicher Personennahverkehr.

In der Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2020 (TOP Nr. 4) wurde diesem Wunsch nachgekommen und die Punkte Baulandentwicklung und ÖPNV auch anhand einer Präsentation kurz besprochen.

Mit Schreiben vom 04. Februar 2020 gab Bürgermeister Janson die Stellungnahme der Stadt Vöhringen insbesondere zu den gesondert angesprochenen Themen ab.

Mit Schreiben vom 07.12.2022 gab der Regionalverband Donau-Iller eine „Rückmeldung zur Abwägung Ihrer Stellungnahme“, welche auf der Homepage des Regionalverbandes eingesehen werden konnte. Eine Inaugenscheinnahme ergab, dass die seitens der Stadt Vöhringen angesprochenen Punkte („eine Baulandentwicklung muss weiter möglich sein“, „eine bessere ÖPNV-Verbindung von Ost nach West – Vöhringen-Illerrieden – wäre wünschenswert“) jeweils zur Kenntnis genommen wurden.
Die Geschäftsstelle des Regionalverbandes stellte zur Abwägungsentscheidung, vereinfacht formuliert, dar, dass Bauleitplanverfahren einer individuellen Betrachtung bedürfen und im Einzelfall zu prüfen ist, ob Ausnahmen von Festlegungen möglich sind und der ÖPNV auch über die Ländergrenze hinweg gestärkt und weiterentwickelt werden soll. 

Mit Schreiben des Regionalverbandes Donau-Iller vom 09.01.2023 wurde die Stadt Vöhringen informiert, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller in einer öffentlichen Sitzung vom 06. Dezember 2022 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beschlossen hat.
Die Abgabe einer Stellungnahme sei im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis 26. Februar 2023 möglich (Ausschlussfrist!). 

Bei Durchsicht der umfangreichen Unterlagen konnte zunächst festgestellt werden, dass die in der Präsentation zur Stadtratssitzung vom 30.01.2020 dargestellten Passagen des Regionalplanentwurfs zur Baulandentwicklung und zum ÖPNV inhaltlich unverändert geblieben sind.

Ergänzend hat die Stadtverwaltung die Unterlagen gezielt auf die Aufführung des Wortes „Vöhringen“ durchsuchen lassen. Die Stadt Vöhringen wird dabei in folgenden Zusammenhängen erwähnt:
  • Verdichtungsraum Ulm/Neu-Ulm (zugehörig u. a. Vöhringen), A II 1.1
  • Ober- und Mittelzentren (gemeinsames Mittelzentrum Senden/Vöhringen), A IV 1
  • Wasservorkommen – Vorranggebiete zur Sicherung von Wasservorkommen (Flächen der Stadt Vöhringen in Wasserschutzgebieten benachbarter Orte sowie Wasserschutzgebiet der Stadt Vöhringen), B I 4 Z (5), 
  • Wasservorkommen – Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Wasservorkommen zur Ergänzung der Vorranggebiete nach B I 4 Z (5) – hier ist die Stadt Vöhringen namentlich nicht genannt, aus der Raumnutzungskarte ist aber aus der Schraffierung ersichtlich, dass der Vöhringer Nordosten sowie Nordwesten betroffen zu sein scheinen (siehe Beschlussvorschlag), B I 4 G (7)
  • Grünzäsuren (zwischen Illerzell und Vöhringen, Senden und Illerzell, Vöhringen und Bellenberg sowie Vöhringen und Thal), B II 2
  • Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (Vorranggebiet Vöhringen/Weißenhorn), B IV 1
  • Ergänzende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Straßennetzes (ländergrenzenüberschreitende Straßenverbindungen sollen weiterentwickelt werden), B V 1.1.2
  • ÖPNV (Vöhringen als Teil von drei Hauptnetzen, Ulm-Vöhringen-Memmingen, Ulm-Vöhringen-Krumbach, Laupheim-Vöhringen-Illerkirchberg/Staig), B V 1.3
  • Radverkehr (Regionale Radverkehrsachse Ulm-Vöhringen-Memmingen-Ottobeuren inkl. Abzweigung Senden-Weißenhorn, eventuelle Entwicklung einer Radschnellverbindung Ulm-Vöhringen-Illertissen).

Zusammenfassend vertritt die Stadtverwaltung nach Sichtung der Unterlagen die Ansicht, dass der Regionalplan auch in dem aktuellen Entwurfsstand bis auf eine Ausnahme, siehe unten, wohl keine relevanten Veränderungen für die Stadt Vöhringen mit sich bringt.

Das aus der Raumnutzungskarte im Vöhringer Nordosten und im Vöhringer Nordwesten ersichtliche Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen wird im Beschlussvorschlag abgehandelt und dürfte aus der im Raum stehenden Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Senden resultieren. 
Im Entwurf des Regionalplans selbst ist dieses mögliche Vorbehaltsgebiet zwar nicht explizit genannt und auch nicht aufgelistet. Allerdings heißt es hier (B I 4 G7, S. 36) „Zur Ergänzung der Vorranggebiete nach Z (5) werden darüber hinaus im Bereich von Siedlungsflächen weitere Vorbehaltsgebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt.“.

In den Bereichen Bellenberg West und Au Ost bis zu den nördlichen Ausläufern von Illertissen sind in der Raumnutzungskarte gleichartige Schraffierungen zu Wasservorbehaltsgebieten ersichtlich, welche im Zusammenhang mit den aktuellen Untersuchungen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Stadt Vöhringen stehen dürften. 
Die diesbezügliche Problematik im Illertal ist lange bekannt („WSG der nördlichen Kommune zu Lasten der südlichen Nachbarkommune“). 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen nimmt den „Entwurf zur 2. Anhörung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2022“ grundsätzlich zur Kenntnis.

Die Stadt Vöhringen nimmt im Speziellen die Neudarstellung eines „Gebietes zur Sicherung von Wasservorkommen (Vorbehaltsgebiet)“ im Nordosten und im Nordwesten der Stadt Vöhringen in der Raumnutzungskarte zur Verbandsversammlung vom 06.12.2022 zur Kenntnis und verweist dabei insbesondere auf Ziffer B I 4 Wasservorkommen, Begründung zu G 7 und G 8 des Entwurfs des Regionalplans, Seiten 39 und 40, in denen u. a. erklärt wird, dass „bauliche Maßnahmen in den Vorbehaltsgebieten möglich sind, wenn Verunreinigungen des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden können“.
Die Stadt Vöhringen weist ausdrücklich darauf hin, dass in beiden Bereichen bauliche Entwicklungen angestrebt werden, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch bereits dargestellt sind.
Während im Vöhringer Nordosten eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen im Vöhringer Nordwesten weitere Wohngebiete realisiert werden.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, auf diese einzig relevanten Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Vöhringen zu verzichten, nachdem Alternativen nicht gegeben sind.

Diskussionsverlauf

Herr Schmid verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhalts in der Sitzungsvorlage. Nachdem bereits fünf Teilfortschreibungen erfolgt sind, wurde im Jahr 2019 eine Gesamtfortschreibung festgestellt. 

Hierzu habe die Stadt Vöhringen bereits in den Jahren 2019 sowie 2020 entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

Aktuell sei ein relevanter Punkt neu enthalten, wonach im Norden des Stadtgebietes ein Wasservorbehaltsgebiet ausgewiesen sei.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird angeregt, nachdem das Thema mehrere Kommunen betreffe, dies im interkommunalen Ausschuss zu diskutieren. Demnach könnte eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben werden.

Weiterhin teilt ein Ratsmitglied mit, dass die Stadt Senden beabsichtige ihr Wasserschutzgebiet Richtung Thal zu vergrößern. Die Stadt Vöhringen wäre damit noch weiter in den Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Demnach sollten dem Stadtrat mögliche verbleibende Erweiterungsoptionen vorgestellt werden.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen nimmt den „Entwurf zur 2. Anhörung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2022“ grundsätzlich zur Kenntnis.

Die Stadt Vöhringen nimmt im Speziellen die Neudarstellung eines „Gebietes zur Sicherung von Wasservorkommen (Vorbehaltsgebiet)“ im Nordosten und im Nordwesten der Stadt Vöhringen in der Raumnutzungskarte zur Verbandsversammlung vom 06.12.2022 zur Kenntnis und verweist dabei insbesondere auf Ziffer B I 4 Wasservorkommen, Begründung zu G 7 und G 8 des Entwurfs des Regionalplans, Seiten 39 und 40, in denen u. a. erklärt wird, dass „bauliche Maßnahmen in den Vorbehaltsgebieten möglich sind, wenn Verunreinigungen des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden können“.
Die Stadt Vöhringen weist ausdrücklich darauf hin, dass in beiden Bereichen bauliche Entwicklungen angestrebt werden, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch bereits dargestellt sind.
Während im Vöhringer Nordosten eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen im Vöhringer Nordwesten weitere Wohngebiete realisiert werden.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, auf diese einzig relevanten Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Vöhringen zu verzichten, nachdem Alternativen nicht gegeben sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 08:20 Uhr