Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und 4 Büroeinheiten und Schreinerei, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des ehemaligen Eiskellers und Betriebsleiterwohnung;
Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Nach einer ausführlichen Vorstellung und Erläuterung des Vorhabens durch Herrn P. Schmid und einer Bestätigung der Notwendigkeit der Schaffung von Alten- und Seniorenwohnungen in Illerberg durch 2. Bürgermeister Walk ergibt sich eine Aussprache, in der sich sämtliche Gremiumsmitglieder grundsätzlich sehr erfreut über das Bauvorhaben zeigen.
Im Verlauf der Diskussion wird die Anlegung eines Kinderspielplatzes gefordert und die angedachte Schreinerei wegen möglicher Immissionsprobleme kritisch gesehen.
In den Raum gestellt wird die Frage, ob in dem Gesamtprojekt nicht eventuell die Schaffung einer Kinderbetreuung in Abstimmung mit der Stadt Vöhringen angestrebt werden sollte.
Wesentliches Thema der Aussprache ist die Frage, ob der vom Antragsteller entsprechend den Vorgaben errechnete Stellplatzbedarf insbesondere im Hinblick auf die geplanten Altenwohnungen auch den tatsächlichen Bedarf an Parkmöglichkeiten abdecken wird. Dies wird insbesondere von einem Ausschussmitglied massiv bezweifelt und insoweit folgerichtig die Frage aufgeworfen, ob nicht die Anzahl der Wohnungen reduziert werden müsste.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass über das Bauvorhaben abschließend das Landratsamt Neu-Ulm als Baugenehmigungsbehörde zu befinden hat.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das Gesamtbauvorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.
Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Kellerberg“ wird ebenfalls erteilt.
Der Antragsteller hat noch einen Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der auch die vorgegebenen Artenschutzrechtlichen Maßnahmen würdigt.
Die Flachdächer sind, wie dargestellt, zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.03.2023 11:00 Uhr