Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße" Ortsteil Illerzell;
1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB
2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell in seiner Sitzung vom 29.06.2023 beschlossen.
Parallel hierzu hat die Stadtverwaltung wegen der erforderlichen Erschließung und Neuordnung des Bebauungsplangebietes insbesondere aufgrund der momentanen Grundstücksverläufe im Gegensatz zu den angestrebten Grundstückszuschnitten mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (ADBV) Kontakt aufgenommen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung bieten sich sowohl ein Umlegungsverfahren als auch eine Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an, weil es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes und strukturiertes Verteilungsverfahren handelt, welches einen gerechten Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer sowie der Allgemeinheit anstrebt und das ADBV als neutrale Behörde mit entsprechender Fachkompetenz eine höhere Akzeptanz genießt als die Stadt Vöhringen, welche im Umlegungsverfahren ja auch Partei ist.
Durch den klaren Aufbau eines Umlegungsverfahrens und die Durchführung durch eine unabhängige Behörde kann von einer zügigeren Umsetzung der Grundstücksneuordnung und auch der Erschließung, welche dann in einem Zug angegangen werden kann, ausgegangen werden.
Zudem ist mit einer nicht unerheblichen finanziellen Ersparnis bei den Grundstückseigentümern zu rechnen, weil die Grundstücksneuordnung ohne einen Notar erfolgen kann und grundsätzlich keine Grunderwerbskosten und keine Grundbuchgebühren anfallen und auch die Vermessung und Abmarkung zu geringeren Gebühren erfolgen kann.
Empfehlung
„1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell, soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.
2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.“
Beschluss
„1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ Ortsteil Illerzell, soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.
2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 29.08.2023 08:19 Uhr