Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Information Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.11.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.11.2009 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

Die Instrumente der Städtebauförderung eröffnen den Städten und Gemeinden wichtige Handlungsspielräume zur nachhaltigen Stadterneuerung.

Aus diesem Grunde hat die Stadt Vöhringen schon seit Jahren die Förderung ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der innerstädtischen Infrastruktur über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beantragt und auch dementsprechende Mittelzuwendungen erhalten.

Aufgrund struktueller Umbrüche und infolge des demographischen Wandels sah sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, die Städtebauförderung immer mehr zu spezialisieren, jüngst, d. h. seit dem Jahre 2008, über das neue Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Nach Vorgaben des Art. 104b des Grundgesetzes sollen die bisher auf Dauer angelegten Städtebauförderungsprogramme durch befristete, speziell auf zielgerichtete Problemlagen ausgerichtete Bundesfinanzhilfen abgelöst werden.

In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben erklärt, dass die Mittel für das Grundprogramm im Städtebauförderungsprogramm im kommenden Jahr 2009 weiter erheblich gekürzt werden würden. Das Grundprogramm werde voraussichtlich im Jahre 2010 auslaufen und zunehmend durch fachbezogene Einzelprogramme ersetzt werden.
Die Einzelprogramme seien allerdings befristet, die Finanzhilfen würden degressiv ausgeteilt und die Verwendung der Mittel in regelmäßigen Zeitabständen überprüft.

Aus diesem Grunde sieht sich die Stadtverwaltung Vöhringen veranlasst, dem Stadtrat die Aufnahme auch in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu empfehlen.

Wesentliche konzeptionelle Voraussetzungen sind hierbei u. a.:

1.        Fachkonzepte
- gesamtörtlich: integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zum Einzelhandel (u. a. Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche)
- gebietsbezogen: vorbereitende Untersuchungen / städtebauliches Entwicklungs- 
   konzept

2.        Organisationsstruktur
- öffentlich private Organisationsstruktur
- Lenkungs- und Steuerungsgruppe öffentlich-privat
- Projektmanagement
- Kooperationsstruktur: IG, Verein, GbR, GmbH

Die weitere Spezialisierung der Programme ist jedoch auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass durch die Vielzahl der Programme ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Desgleichen dürfte die Umstellung in ein anderes Programm auch zusätzliche Kosten verursachen, z. B. durch die erneute Einholung vorbereitender Untersuchungen, die Einrichtung einer Lenkungs- und Steuerungsgruppe, ein spezielles Projektmanagement, .....

Dadurch bedingt rechnet die Stadtverwaltung mit einem weiteren Kostenaufwand, der sich durchaus auf einen fünfstelligen Betrag, an der Obergrenze, bewegen könnte.

Um aber auch weiterhin die finanziellen Zuschüsse wie bisher in Anspruch nehmen zu können, würde die Stadtverwaltung gleichwohl den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellen.
Ob tatsächlich die Aufnahme der Stadt Vöhringen in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bereits im Jahr 2009 erfolgen kann, ist allerdings eher unwahrscheinlich.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend zu dieser Thematik aus, dass die Städtebauförderung ein sehr wichtiges und gutes Instrument zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung sei, um insbesondere städtebauliche Ziele zu verwirklichen und etwaige städtebauliche Missstände zu beseitigen. Zu dieser Aussage stehe er ungeachtet dessen, dass nicht nur seitens der Stadt Vöhringen auch immer wieder berechtigte Kritik insbesondere an den oftmals einengenden Vorgaben der Städtebauförderung geübt wurde.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass, wie von ihm bereits vor längerer Zeit angedeutet,
das Grundprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme, in dem sich die Stadt Vöhringen derzeit noch befinde, wohl auslaufen werde. Dies wird vermutlich zur Folge haben, dass im Jahr 2010 durch die Stadt Vöhringen keine Bund-Länder-Städtebau-förderungsmittel zu erhalten sein werden.

Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren allerdings einige neue Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten aufgestellt und so die Städtebauförderung sehr stark spezialisiert.

Bürgermeister Janson erläutert dazu vorab die jeweiligen Handlungsfelder der Städtebauförderung (siehe Anlage 1) und die Programme der Städtebauförderung
(siehe Anlage 2).
Sodann erläutert er das aus seiner Sicht am ehesten für die Stadt Vöhringen infrage kommende Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (siehe Anlage 3).

Bürgermeister Janson äußert seine Bedenken, ob seitens der Stadt Vöhringen und insbesondere seitens der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden die diesbezüglichen Vorgaben, die seitens des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gemacht werden, erfüllt werden können, nachdem deren Erfüllung nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würden, sondern auch einen ganz erheblichen finanziellen Beitrag insbesondere durch die Einholung von Gutachten und durch die Einbeziehung eines Projektmanagers mit sich bringen würden.
Neben den erheblichen auch finanziellen Vorleistungen besteht auch keine Gewähr, zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich entsprechende Zuwendungen zu erhalten.
Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sei auch auf eine Laufzeit von acht Jahren begrenzt.
Die Projektlaufzeit für die Kommune betrage zunächst vier Jahre, mit der Option, nach einer Evaluation eine Verfügung zu erhalten.
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses nehmen die Ausführungen von Bürgermeister Janson interessiert zur Kenntnis und stellen dazu fest, dass das Auslaufen des Grundprogramms jedenfalls für die Stadt Vöhringen wohl mit deutlichen Nachteilen verbunden sein wird, nachdem der Ansicht von Bürgermeister Janson, es werde sehr schwer sein, die erheblichen Vorgaben des möglichen neuen Programms zu erfüllen, nur zugestimmt werden kann.

Bezüglich der angesprochenen eventuellen Realisierung der Bahnhofstraße im Jahr 2010 führt Bürgermeister Janson aus, dass er eigentlich keine Chance sehe, für diese Maßnahme nächstes Jahr Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erhalten.
Ob die bereits erstellten Gutachten beispielsweise nach einem Programmwechsel als Grundlagen herangezogen werden können sei fraglich, so Bürgermeister Janson, nachdem die Regierung auch bezüglich der Aktualität der Unterlagen sehr hohe Anforderungen stelle und die Stadt Vöhringen jedenfalls im kommenden Jahr nicht in der Lage sein wird, größere Projekte anzugehen.

Die Stadtverwaltung wird dem ergänzend vorgetragenem Wunsch auf Erarbeitung einer Zusammenstellung, welche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Städtebauförderung für die Maßnahmen „Memminger Straße“ und „Ulmer Straße“ getätigt wurden und welche Förderbeträge geleistet wurden, gerne nachkommen, soweit dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber überhaupt bereits möglich ist.

Abschließend vertritt Bürgermeister Janson die Ansicht, dass mit der
Regierung von Schwaben im Hinblick auf die künftige Städtebauförderung der Stadt Vöhringen gesprochen werden müsse, sobald die Stadt Vöhringen wieder in der Lage sein wird, größere städtebauliche Maßnahmen anzupacken.