Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (Vorberatung erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.11.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.11.2009 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Ludwig Daikeler gibt das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 bekannt.

(Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 sowie der Rechenschaftsbericht der Verwaltung zur Jahresrechnung 2008 sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt; die Mitglieder des RPA erhielten den Rechenschaftsbericht bereits mit der Einladung zu den Sitzungen des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung 2008).

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für das Rechnungsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Daikeler, der sodann die Eckdaten der Prüfungsergebnisse bekannt gibt.

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0