Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Im Bayerischen Feuerwehrgesetzt heißt es wie folgt: 
„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“
Um das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.
Der vorliegende, bisherige Feuerwehrbedarfsplan wurde im Jahr 2014 erstellt und bezieht sich auf die Jahre 2015 bis 2019. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Zeitraum ist mittlerweile abgelaufen und der Feuerwehrbedarfsplan, durch geänderte Umstände sowie mittlerweile überholte Vorgaben, veraltet und damit nicht mehr geeignet. Es sollte nun ein neuer Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden, um die Anforderungen weiterhin in ausreichendem Maße erfüllen zu können.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans auszuschreiben und entsprechend zu beauftragen. 

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß erläutert anhand der Sitzungsvorlage den bisherigen Werdegang sowie Gültigkeitszeitraum des derzeit vorhandenen Feuerwehrbedarfsplanes. Dieser umfasse einen Zeitraum für die Jahre 2015-2019. Die Feuerwehrbedarfspläne erfassen das örtlich vorhandene Gefahrenpotenzial in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten. Insofern sei es sinnvoll, diesen auch aufgrund der örtlichen Veränderungen fortzuschreiben.

Während der sich anschließenden Aussprache bestätigt das Gremium die Notwendigkeit der Fortschreibung. Die bereits aktuell vorliegenden Erkenntnisse, sollen demnach nach Möglichkeit bereits im Haushalt sowie Investitionsplan der kommenden Jahre berücksichtigt werden.

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 15:44 Uhr