Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 25.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2024 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ beschlossen. Ziel der Planung ist es, angesichts der im Bebauungsplangebiet beantragten Nutzungsänderung sowie des sich abzeichnenden Generationenwechsels die vorhandene Nutzungsstruktur zu sichern sowie eine maßvolle Nachverdichtung der Wohnnutzung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu steuern.
Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:
Anlagen
Anlage 1: Satzung über Veränderungssperre, Fassung vom 25.01.2024
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ (s. Anlage 1).
Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Bezugnehmend auf die Ausführungen des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergeht ohne weitere Wortmeldungen nachstehender
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ (s. Anlage 1).
Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan Satzung Veränderungssperre (.pdf)
Anlage 1 - Satzung Veränderungssperre Ahornweg (.pdf)
Datenstand vom 25.03.2024 15:52 Uhr