Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ Neufassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße hat sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung am 29.04.2021 für ein nachhaltiges Nahwärmekonzept ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ist der Grundstein für das in der Sitzung des Stadtrates am 28.04.2022 beschlossene kalte Nahwärmenetz gelegt worden. Ziel war es, ein ökologisch vorbildliches Wohngebiet entstehen zu lassen.

Um die Anschluss- und Versorgungssituation aller Grundstücke zu vereinheitlichen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Bauverwaltung und in Abstimmung mit dem Bayerisch kommunalen Prüfungsverband in der beigefügten Satzung ausgearbeitet und geregelt worden.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und die ausführliche Vorstellung durch Herrn Vrkoslav.

Zur Klarstellung einer Anfrage aus dem Gremium erläutert Herr Mennel die Berechtigung des grundsätzlichen Benutzungsrechts neben der Anschluss- und Benutzungspflicht.
Ein weiteres Ratsmitglied spricht einen Kalkulationsfehler der Heizlast im Gutachten an. Herr Mennel erläutert, dass im ersten Jahr lediglich auf ein halbes Jahr kalkuliert worden sei, nachdem das erste Halbjahr 2024 außen vor bleiben könne.
Weiterhin führt das Gremiumsmitglied aus, dass die Kalkulation je Wohneinheit inklusive Warmwasserbereitung aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsgrößen nicht vergleichbar und ggfs. für einzelne Bürger nachteilig sei.
Er empfehle daher Wasserzähler für den Durchfluss zu installieren und als Grundlage zu verwenden.

Allein aus ökologischen Gesichtspunkten führt ein weiteres Ratsmitglied an, solle eine verbrauchsabhängige Gebührenbemessung erfolgen.

Bürgermeister Neher führt aus, dass die Festlegung der verbrauchsabhängigen Abrechnung die größte Hürde in der Vorbereitung und Ausarbeitung dargestellt habe. Nach Rückmeldung der ausführenden Firma für die kalte Nahwärme seien daher Wärmemengenzähler wegen der geringen Vor- und Rücklaufdifferenz nicht nutzbar. Aufgrund des stetigen Kreislaufs kämen auch Durchflussmengenzähler nicht in Betracht. Für eine Maßgabe habe man sich daher entscheiden müssen. Zugegebenermaßen müsse womöglich bei einer zukünftigen Gebührenkalkulation auch im Bereich der Feststellungsmethode des Verbrauchs nachgearbeitet werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erläutert, dass der stetige Durchfluss eben zur Wärmegewinnung benötigt werde, da diese über das im Straßenverlauf eingearbeitete Kollektorfeld gewährleistet werde.

Ohne weitere Rückfragen fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
2024-06-26 Satzung Kalte Nahwärme Kr Ost (.pdf)
Übersichtskarte zur Darstellung des Versorgungsgebietes Kranichstraße Ost (.pdf)

Datenstand vom 27.01.2025 10:26 Uhr