1. Rahmenbedingungen
Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Stadt Vöhringen mit E-Mail vom 08.07.2024 den Entwurf des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neu-Ulm zum Zwecke der Anhörung der Kommunen übermittelt.
Dieser Entwurf wurde vom zuständigen Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Kreisentwick-lung des Kreistages behandelt und nunmehr zur Stellungnahme an die Kommunen versandt.
Eine Rückmeldung hat bis zum 11.08.2024 verbindlich zu erfolgen, weshalb der Plan ohne Vorberatung in der Stadtratssitzung zu behandeln ist.
Insoweit kritisiert die Stadtverwaltung den doch recht kurzfristigen Termin zur Rückäußerung. Der Plan wurde uns am 08.07.2024 übermittelt, sodass eine Vorberatung in dem zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss am 11.07.2024 nicht mehr möglich war, da zum einen die Ladungsfrist abgelaufen war, zum anderen eine angemessene Einarbeitung in den Sachverhalt den Stadträten und auch der Verwaltung sicher nicht zuzumuten war.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die Frist zur Stellungnahme angemessen, jedoch bis mindestens 30. September 2024 zu verlängern.
Bemerkenswert ist, dass der Plan vom zuständigen Ausschuss am 04.06.2024 beschlossen worden ist aber erst mehr als einen Monat später an die Kommunen weitergeleitet wurde. Im Hinblick auf die Bedeutung des Nahverkehrsplanes für die zukünftigen Anforderungen des ÖPNV muss man sich sicher mehr Zeit nehmen, als dies mit der kurzfristigen Fristsetzung erfolgt ist, zumal der Zeitraum zum Teil in die sitzungsfreie Zeit der meisten Kommunen fällt.
2. Vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan
- Der Nahverkehrsplan dient als strategisches Instrument zur Weiterentwicklung und Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis und legt die Mindestanforderungen fest. Details sind in diesem nicht geregelt.
Der letzte Nahverkehrsplan datiert von 2015 und soll insoweit fortgeschrieben werden.
Aus unserer Sicht sollten die Bevölkerungszahlen angepasst werden. Der Stand 2021 ist
nicht mehr aktuell.
- Ziffer 3.2.1 Angebot im Busverkehr:
Hier ist dargestellt, dass u.a. die Linie 73 (neben 72, 78 sowie 850) mit einem weitest- gehend getakteten Angebot eine tagesdurchgängige Bedienung im Busverkehr auf den Hauptsiedlungsachsen des Landkreises sicherstellt.
Warum dann diese Hauptsiedlungsachse insbesondere zwischen Weißenhorn und
Vöhringen nicht als Hauptachse festgelegt wird (vgl. Abbildung 6 auf Seite 34 des NVP) ist nicht ganz ersichtlich.
Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich gefordert, die Achse Vöhringen - Weißenhorn als Hauptachse ohne Schienenverbindung aufzuführen.
Nach Wahrnehmung der Stadt Vöhringen ist der Individualverkehr zwischen Vöhringen und
Weißenhorn an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, was die gemessenen Verkehrs-
zahlen nicht nur zu Stoßzeiten und auch die Auslastung der Kreisverkehre westlich von Weißenhorn und an der Autobahnanschlussstelle faktisch belegen. Diese Verbindung als Hauptachse verstärkt zu bedienen – auch am Wochenende – muss Ziel des Nahverkehrs- planes sein. Nach Kenntnis der Stadt Vöhringen ist das Verkehrsaufkommen zwischen den beiden viert- und fünftgrößten Kommunen im Landkreis höher als das auf der vierspurigen B10 zwischen Neu-Ulm und Nersingen.
- Nachtverkehr und Bedarfsverkehr
Erfreulich ist zunächst, dass die aufgegebene Pfiffibus-Verbindung zwischen Vöhringen,
Illerberg und Emershofen wieder aufgenommen wurde. Der Pfiffibus stellt nach Auffassung
der Stadt Vöhringen ein sehr attraktives Angebot dar, um auch Bürgerinnen und Bürger aus
den Ortsteilen zu den Zügen zu bringen und auch am Wochenende, im Hinblick auf die Freizeitgestaltung, ein attraktives Angebot auch nachts zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund wird die Erstreckung der Pfiffibus-Linie 6 auch auf den Ortsteil Illerzell dringend angeregt, zumal die Lage zwischen Vöhringen und Senden dies ohne Weiteres ermöglicht.
In der Vergangenheit war eine solche Anbindung auch angeboten worden. Auch wenn
die Anbindung aufgrund wohl fehlender Inanspruchnahme (Stand 2017) aufgegeben wurde,
so haben sich die Zeiten und die Zielsetzung in der Verkehrspolitik seither doch deutlich verändert.
Ferner wird im Hinblick auf die bereits angesprochene Bedeutung der Verkehrsachse
Vöhringen - Weißenhorn angeregt, die Pfiffibus-Linie 6 auf den Bahnhof Weißenhorn
zu erstrecken, da insbesondere die Bewohner von Emershofen und Illerberg doch
verstärkte Verbindungen nach Weißenhorn haben.
- Ziffer 3.2.2 Angebot im SPNV
Die Erhöhung der Frequenz insbesondere zur Hauptverkehrszeit im Rahmen der RS 7
zwischen Ulm und Vöhringen/Illertissen wird sehr begrüßt, auch deshalb, weil die Verkehrsströme auf dieser Achse insbesondere bis Illertissen doch erheblich sind (vgl. Abbildung auf S. 28 des NVP, <= 3.000).
- Ziffer 4.3 Umsteigevorgänge zu wichtigen Zielen
In diesem Zusammenhang wird seitens der Stadt Vöhringen darauf hingewiesen, dass der
Bahnhof in Vöhringen selbstverständlich als wichtiges Ziel im Nahverkehrsplan berücksich-
tigt werden muss. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der Neuordnung des Schüler-
verkehrs seitens des damaligen Sachbearbeiters des Landratsamtes angedeutet, dass die Bushaltestelle nicht mehr wie aktuell beim Bahnhof Vöhringen, sondern an einer ca. 200 m bis 300 m entfernten Stelle im Bereich der Richard-Wagner-Straße verlegt werden soll. Dies wird seitens der Stadt Vöhringen sicher nicht akzeptiert werden. Die Einwendung erfolgt lediglich vorsorglich.