Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); "Wohngebiet Kranichstraße Ost", Kranichstraße und Eisvogelweg; Widmung als Ortsstraße bzw. beschränkt-öffentliche Wege


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 12.09.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Jahr 2024 wurde die Erschließung des Neubaugebietes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ mit dem Bau einer weiteren Teilstrecke der Kranichstraße und dem Neubau des Eisvogelweges abgeschlossen.

Gleichzeitig wurden auch die Wege im Bereich des Kinderspielplatzes angelegt.

Nunmehr soll das Straßenteilstück der Kranichstraße und der Eisvogelweg als Ortsstraße gewidmet werden. 
Ebenso soll der Weg im Bereich des Kinderspielplatzes sowie der Weg Flur-Nr. 480/22 Gemarkung Vöhringen als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet und damit der Öffentlichkeit auch formal übergeben werden. 

Empfehlung

1.         Das Straßenteilstück Kranichstraße (Flur-Nr. 480 der Gemarkung Vöhringen), beginnend am Teilstück I der Kranichstraße Flur-Nr. 464/2 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 481 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet. 
Die Straßenteilstück hat eine Länge von 168 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 1)

2.        Die Straße „Eisvogelweg“ (Flur-Nr. 480/48 der Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 östlich) und endend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 westlich), wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Straße hat eine Länge von 251 m.         Die Straße ist ausgebaut. 
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
       Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 2)

3.        Der Geh- und Radweg Flur-Nr. 480/22 der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in den Eisvogelweg und endend an der Einmündung in das Grundstück Flur-Nr. 480/30 der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. 
       Der Weg hat eine Länge von 22 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
(siehe im beiliegenden Lageplan  - Anlage 1 Nr. 3)

4.        Die Grundstücke Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und Flur-Nr. 464/17 jeweils der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Reiherstraße und endend an der Einmündung in die Kranichstraße werden als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet.
       Der Weg Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und 464/17 Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 145 m. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 4) 

5.        Das Grundstück Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 471 der Gemarkung wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
       Der Weg Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 39 m. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen,
       Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 5) 

Beschluss 1

1.         Das Straßenteilstück Kranichstraße (Flur-Nr. 480 der Gemarkung Vöhringen), beginnend am Teilstück I der Kranichstraße Flur-Nr. 464/2 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 481 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet. 
Das Straßenteilstück hat eine Länge von 168 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 1)

       Widmungsbeschränkungen: keine.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Die Straße „Eisvogelweg“ (Flur-Nr. 480/48 der Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 östlich) und endend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 westlich), wird als Ortsstraße gewidmet.
       Die Straße hat eine Länge von 251 m.         Die Straße ist ausgebaut. 
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
       Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 2)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Geh- und Radweg Flur-Nr. 480/22 der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in den Eisvogelweg und endend an der Einmündung in das Grundstück Flur-Nr. 480/30 der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. 
       Der Weg hat eine Länge von 22 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
(siehe im beiliegenden Lageplan  - Anlage 1 Nr. 3)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Die Grundstücke Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und Flur-Nr. 464/17 jeweils der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Reiherstraße und endend an der Einmündung in die Kranichstraße werden als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet.
       Der Weg Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und 464/17 Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 145 m. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
       Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 4) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

5.        Das Grundstück Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 471 der Gemarkung wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
       Der Weg Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 39 m. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen,
       Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 5) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Lageplan Kranichstraße-Eisvogelweg (.pdf)

Datenstand vom 27.01.2025 10:31 Uhr