Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße: Thema Altlasten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Gremiumsmitglieder haben sich in der gemeinsamen Stadtratssitzung vom 29.06.2023 mehrheitlich dafür entschieden, den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße“, gem. § 2 Abs. 1 Bau GB aufzustellen und die Planung auf Grundlage des Vorentwurfs vom 29.06.2023 (gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen) weiterzuverfolgen. Des Weiteren wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Vorrangig sollen diese Flächen der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftlichkeit am Ort gehalten werden. 
Aktuell steht die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen im Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren aus. 
Parallel hierzu wurden im Rahmen von Kaufabsicherungen Bodenschürfungen durch den potenziellen Erwerber vorgenommen. Dabei wurden Auffälligkeiten im Erdreich angetroffen. Das Ingenieurbüro Schirmer (Ulm) wurde beauftragt, um den Istzustand und die Auffüllungen hinsichtlich der abfalltechnischen Bewertung der Altlasten zu untersuchen und zu bewerten. Das Prüfergebnis der Untersuchung ist in der Anlage Prüfbericht vom 11.06.2024 zusammengestellt. Die Auffüllungen wurden durch das Ingenieurbüro mindestens als Z1.1- Material (Aushub mit Beimengungen an Fremdbestandteilen daher eingeschränkte Entsorgung gemäß EPP Bayern) und ggf. höher eingestuft. 
Auf Grundlage des Prüfberichts erfolgte eine altlastentechnische Bewertung des Landratsamts insbesondere um den Grundwasserschutz sowie den Schutz von Menschen und Nutzpflanzen. Hier wurde mitgeteilt, dass die Fläche um die zu untersuchende Fläche durch eine Aushubsanierung „altlastenfrei“ geklärt werden kann.
Für die Aushubsanierung wurden zwei Bauunternehmen angeschrieben. Die Kosten für den Aushub und die Altlastenbeseitigung betragen ca.100.000 €. Diese müssen von der Stadt übernommen werden. Die Wiederbefüllung beläuft sich auf 80.000 €. Diese Kosten werden durch eine Grundstückseigentümerin vollständig übernommen. Hierzu wird eine vertragliche Regelung ausgearbeitet.
Die außerplanmäßig erforderlichen Mitteln in Höhe von 100.000 € können im Haushaltsjahr 2024 auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung gestellt werden. Hier waren im laufenden Haushalt 2024 ein Ansatz von 80.000 € vorgesehen, aktuell stehen noch 36.500 € zur Verfügung. 
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung zu den außerplanmäßigen Kosten und die Fortsetzung des Bebauungsplanes um die Stadt Vöhringen weiterhin als attraktiven Standort für ortsansässige  Unternehmen und Betriebe sicher zu stellen. 
Anlage Prüfbericht vom 11.06.2024

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Stand des Bebauungsplanes sowie der Altlastenthematik Gewerbe- und Industriegebiets Werner von Siemens Straße Ortsteil Illerzell zur Kenntnis. Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sowie Aushub und Entsorgung betragen ca. 100.000 €. Die außerplanmäßig erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung zu stellen. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Frau Dal, die in ihrer Präsentation auf den Sachverhalt und das Ziel des Bebauungsplans eingeht. 

Ein Ratsmitglied betont, dass er die Entfernung der Altlasten für wichtig befindet, auch im Bezug auf den Trinkwasserschutz. Er fragt nach, ob der Stadt bekannt sei, wo sich die Altlasten im Boden befinden. Herr Schmid von der Bauverwaltung gibt an, dass es ein Altlastenkataster gibt, man dennoch immer wieder überraschend (beispielsweise in der Schützenstraße) Altlasten finden kann. Ob Bodenschürfungen durchgeführt werden, kann jeder Kaufinteressent selbst entscheiden. 

Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll sei, wenn die Stadtverwaltung die Kosten der Bodenschürfungen auf den Verkaufspreis der Grundstücke aufschlägt. 

Herr Bürgermeister Neher erwidert, dass die Möglichkeit immer besteht, dass Altlasten gefunden werden und man nicht bei allen Grundstücken pauschal Probeschürfungen vornehmen könne. Er wird dies im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten überprüfen. 

Ferner fragt ein Ratsmitglied nach, ob im ganzen Bereich Schürfungen vorgenommen werden. Frau Dal bestätigt, dass diese großflächig erfolgt seien.

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, die gefundenen Altlasten in Form von Ziegelsteinen nicht so schlimm zu finden, wie der Teer der beispielsweise bei dem Grundstück von Herrn Lackner gefunden wurde. Bürgermeister Neher erinnert an die Rednerliste.

Weiter ist ein Ratsmitglied schockiert über die Kosten. Seine Frage, ob nur auf den Flächen der Stadtverwaltung Altlasten gefunden wurden, wird von Herrn Schmid bestätigt. Herr Bürgermeister Neher merkt an, dass dies zwar weniger Erlös für die Stadt bedeutet, aber dennoch ein positives Ergebnis für die Stadt verbleibt. Ein weiteres Gremiumsmitglied fragt nach, ob man nicht die entsprechenden Erdaushübe wieder in die ausgeschürften Löcher füllen kann. Frau Dal erklärt, dass dies nicht so einfach sei, da die Auffüllungen in einer bestimmten Weise ausgeführt und verdichtet werden müssen. Herr Bürgermeister Neher merkt an, dass die ursprünglichen Kosten für Entsorgung und Verfüllung bei 150.000 € lagen und man daher mit dem Vorschlag der Grundstückseigentümerin die Kosten für die Wiederverfüllung selbst zu übernehmen sehr erfreut ist.
 
Ohne weitere Fragen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Stand des Bebauungsplanes sowie der Altlastenthematik Gewerbe- und Industriegebiets Werner von Siemens Straße Ortsteil Illerzell zur Kenntnis. Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sowie Aushub und Entsorgung betragen ca. 100.000 €. Die außerplanmäßig erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.03.2025 15:14 Uhr