Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Bachthaler zum vorliegenden Tagesordnungspunkt.
Herr Bachthaler stellt sich vor und erklärt, dass er seit Februar 2024 Geschäftsführer des Zweckverbandes ist.
Anhand seiner Präsentation geht Herr Bachthaler auf die vier Schwerpunkte ein:
- die durchgefahrenen Fahrzeuge pro Stunde,
- die Anzahl der Geschwindigkeitsverstöße,
- die Beanstandungsquote und die
- Gefährlichkeitskennzahl.
Bei den durchgefahrenen Fahrzeugen pro Stunde gibt es keinen Rückschluss, wie oft viel befahrene Straßen gemessen wurden.
Insgesamt sei die Situation im Ergebnis noch akzeptabel und erfreulich, auch wenn Bürger dies manchmal anders sehen würden. Die Verkehrsüberwachung soll dem Anliegen der Bevölkerung nach Verkehrssicherheit nachkommen und Präsenz zeigen
Bezüglich der Kosten ergibt sich aus den Einnahmen des ruhenden Verkehrs, die in die Stadtverwaltung fließen, ein Überschuss von rund 22.000 Euro für Stadt Vöhringen. Im ruhenden Verkehr gab es 1.250 Fälle, im fließenden Verkehr 2.300.
Die Schulbereiche, gerade zu Schulbeginn, sorgen immer für viele Meldungen. Hierbei ist auch die gute Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt wichtig.
Statistisch gesehen liegen 98% der Verstöße im Ordnungswidrigkeitsbereich, nur wenige liegen im Punkte Bereich oder dem des Führerscheinentzugs.
Herr Bürgermeister Neher dankt Herrn Bachthaler für die gute Zusammenarbeit. Die Arbeit der Kommunalen Verkehrsüberwachung sei nicht primär für die Stadtkasse wichtig, sondern eine gute Lösung, um durch präventive Maßnahmen und Kontrollen die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ein Gremiumsmitglied wünscht sich eine Verknüpfung zur Anzahl der Messungen, um die Zahlen in Verhältnis setzen zu können. Er findet es gut, präventiv zu messen, Unfälle zu vermeiden jedoch noch wichtiger. Eventuell könne man hier bauliche Maßnahmen ergreifen, um die Bürger an Problemstraßen zu schützen. Des Weiteren erkundigt er sich nach dem ruhenden Verkehr im Stadtcenter und ob eine Überwachung dort noch notwendig ist.
Herr Bachthaler erläutert, dass eine Unfallstatistik mit der Polizei abgeklärt werden müsse, die KVÜ sei dafür nicht zuständig. Bezüglich des ruhenden Verkehrs sind die Einnahmen natürlich geringer, es sei aber schon sinnvoll das weiter zu kontrollieren.
Herr Bürgermeister Neher ergänzt, dass das Aufheben des begrenzten Parkens Dauerparker angelockt hat, aktuell ist das Parken zeitlich begrenzt und das muss auch kontrolliert werden.
Ein weiteres Gremiumsmitglied nimmt Bezug auf die Rückseite des Berichts, in dem die Ulmer Straße weniger als 5% beanstandet wird. In der Nähe der Apotheke beobachte er oft den Verkehr und findet den Verkehr in der 20er Zone deutlich zu schnell. Der Blitzer-Anhänger wird von weit weg gesehen und ist viel zu auffällig. Auch trauen sich ältere Leute oft nicht über die Straße.
Herr Bachthaler erklärt, dass sie das Nicht-Anhalten der Verkehrsteilnehmer nicht ahnden dürfen, sondern nur in den fließenden und ruhenden Verkehr eingreifen dürfen.
Des Weiteren berichtet das Gremiumsmitglied, dass der zeitlich begrenzte neue Parkplatz am Friedhof in der Ulmer Straße oft dauerbelegt ist. Durch die Beschilderung ist es am Anfang besser geworden, die Situation hat aber nachgelassen. Eventuell sollte man dort verstärkt kontrollieren.
Herr Bachthaler wird die Anregung bezüglich des Parkplatzes weitergeben.
Das Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit, einen Attrappenblitzer aufzustellen.
Herr Bürgermeister Neher und Herr Mennel informieren, dass dies in der ersten Zweckverbandsversammlung vorgebracht wurde und dies nach Prüfung abgelehnt wurde, da der Preis hierfür im sechsstelligen Bereich liegen würde.
Aus dem Gremium wird angeregt, lieber mobile Anlagen mit Stativ zum Blitzen zu verwenden, weil diese nicht so sehr auffielen.
Herr Bachthaler stimmt zu, dass durch die ESO-Station überraschender kontrolliert werden kann. Sie versuchen, die Anlagen abwechslungsreich einzusetzen.
Ein Ausschussmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit, einen stationären Blitzer als permanente Lösung zu installieren.
Herr Bachthaler nimmt die Anregung mit auf, informiert aber, dass dies eine Kostenfrage ist und strenge rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Mit der Verkehrspolizei muss abgestimmt werden wo ein stationärer Blitzer zulässig ist, um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten.