Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der St 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 25.04.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben vom 17.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
- Einarbeitung der Artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme entsprechend dem Artenschutzgutachten
- Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht
- Ergänzung einer weiteren externen Ausgleichsfläche (wird bis zur Sitzung des Stadtrats am 21.11.2024 nachgereicht)
- Ergänzung der Verbotstatbestände des Wasserschutzgebiet Senden in der Begründung
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2.1 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße Planzeichnung
Anlage 2.2 Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan, i.d.F. vom 21.11.2024
Anlage 3 Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024
Anlage 4 Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftplanung Dr. Andreas Schuler vom 30.08.2024