Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil Krippe) Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil KiTa)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 02.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.  
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen. 
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist. 
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen.  Diese Beschlusszuständigkeit kann auch auf einen beschließenden Ausschuss (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) übertragen werden. Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Haupt- und Umweltausschuss für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 9 Nr. 1.1.2 der Geschäftsordnung). 
Haushaltsstelle 46410.7010-02 (Kindertagesstätte „St. Michael“ Zuschuss kindbezogene Förderung; Anteil Krippe)  
Grund für die Haushaltsüberschreitung (36.418,98 €) sind die schwankenden Betreuungszahlen sowie die unterschiedlichen Buchungszeitfaktoren, welche bei den Mittelanmeldungen noch nicht berücksichtigt wurden. Es kann grundsätzlich schleckt kalkuliert werden, welche Kinder ab September mit welchem Buchungsfaktor aufgenommen werden, daher orientiert man sich am Vorjahreswert bei den Mittelanmeldungen für das neue Haushaltsjahr
Haushaltsstelle 46410.7011-01 (Kindertagesstätte „St. Michael“ Zuschuss kindbezogene Förderung; Anteil KiTa) Grund für die Haushaltsüberschreitung (43.596,00 €) sind die schwankenden Betreuungszahlen sowie die unterschiedlichen Buchungszeitfaktoren, welche bei den Mittelanmeldungen noch nicht berücksichtigt wurden. Es kann grundsätzlich schlecht kalkuliert werden, welche Kinder ab September mit welchem Buchungsfaktor aufgenommen werden, daher orientiert man sich am Vorjahreswert bei den Mittelanmeldungen für das neue Haushaltsjahr.

Empfehlung

Der Haupt- und Umweltausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle  46410.7010-02 (36.418,98 €) und der Haushaltsstelle 46410.7011-01 (43.596,00 €).

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Höhe der ursprünglich vorgesehenen Haushaltsstelle.
Herr Öfner erläutert, dass bei beiden Haushaltsstellen 300.000, - € vorgesehen waren und ergänzt, dass beide Haushaltsstellen dieses Jahr erstmals überzogen wurden. 

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle  46410.7010-02 (36.418,98 €) und der Haushaltsstelle 46410.7011-01 (43.596,00 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:48 Uhr