Kommunale Förderprogramme der Stadt Vöhringen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 03.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 03.02.2025 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen bietet für ihre Bürgerinnen und Bürger aktuell zwei Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz an:
  • Seit dem 01.01.2022 fördert die Stadt Vöhringen die Neupflanzung von Bäumen (bis zu 100 € pro Baum).
  • Seit dem 02. Februar 2024 kann für Balkonkraftwerke ein Zuschuss in Höhe von 100 € beantragt werden.
Im Haushaltsjahr 2024 wurden über das kommunale Förderprogramm 92 Balkonkraftwerke und eine Baumneupflanzung gefördert. Für die kommunalen Förderprogramme (Baumförderprogramm und Förderprogramm für Balkonkraftwerke) wurden 2024 10.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden 9.300 € abgerufen.
Für die Haushaltplanung 2025 ist davon auszugehen, dass die Nachfrage für Balkonkraftwerke rückläufig sein wird. Für 2025 ist geplant, das Förderprogramm für die Neupflanzung von Bäumen anzupassen, insbesondere den Antrag zu vereinfachen. Für den Haushalt 2025 empfiehlt die Verwaltung einen Betrag von 5.000 € vorzusehen.

Empfehlung

Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz für das Jahr 2025 zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür 5.000 € in den Haushaltsplanungen 2025 zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Herr Jung verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus, die etablierten Förderprogramme beizubehalten.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Kosten eines Balkonkraftwerks, und wie viel die Förderung beträgt.

Herr Jung erläutert, dass die Kosten bei ca. 500,--€ inklusive der Halterung liegen. Gefördert werden pauschal 100,--€ pro Anlage.

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass die Bezuschussung von Bäumen nicht weitergeführt werden sollte, da lediglich ein Antrag dazu eingegangen ist. Darüber hinaus sei eine Förderung der Balkonkraftwerke ebenfalls nicht mehr sinnvoll, da diese den Strom größtenteils mittags produzieren, was zu einem Stromüberschuss führt.

Herr Jung erläutert, dass das Baumförderprogramm angepasst werden soll, da der Antragsaufwand als zu hoch empfunden wird. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass Balkonkraftwerke dennoch sinnvoll zur Eigennutzung sind.
 
Ein Ratsmitglied merkt an, dass der Bau der Großbatterie, den Stromüberschuss verdeutlichen, somit ist eine Förderung für Balkonkraftwerke nicht mehr nötig. 

Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich nach der preislichen Entwicklung der Balkonkraftwerke. Herr Jung erklärt, dass diese aktuell in etwa die Hälfte im Vergleich zu 2022 kosten. Das Ratsmitglied hinterfragt, warum dann die Förderung gleich hoch bleibt.

Bürgermeister Neher merkt an, dass die Förderung auch für einkommensschwächere Bürger sinnvoll sei. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied wirft ein, dass der Preis für Balkonkraftwerke von 600,--€ auf 450.--€ gesunken ist, aber unter der Prämisse, dass diese selbst installiert werden, was bei vielen Bürgern nicht möglich ist. 

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz für das Jahr 2025 zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür 5.000 € in den Haushaltsplanungen 2025 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2025 16:46 Uhr