Ortsrecht: Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025;
Satzungserlass
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich in der Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 mit der Neufassung der Realsteuerhebesätze befasst, nachdem diese zum Jahresende 2024 aufgrund der Grundsteuerreform ihre Gültigkeit verloren haben.
Nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm ist über die Satzung erneut Beschluss zu fassen und diese erneut bekanntzumachen.
Grund ist, dass die Satzung in der Satzungsbezeichnung lediglich auf die Grundsteuerhebesätze abzielt und explizit diese Rechtsgrundlagen benennt, inhaltlich jedoch auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt worden ist.
Die Satzung ist insofern überarbeitet worden und an ein entsprechendes Muster angepasst worden bzw. die darüber hinaus nötigen Grundlagen des Gewerbesteuergesetzes aufgenommen worden. In der Benennung erhält die Satzung die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, um diese umfassend abzubilden.
Inhaltlich wird auf die Sitzungsvorlage sowie die darin enthaltene Sachdarstellung und Berechnungsgrundlagen aus der Sitzung vom 21.11.2024 verwiesen.
Empfehlung
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Ohne Rückfragen aus dem Gremium ergeht folgender
Beschluss
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr