1. Grundlagen:
Die gültigen Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen stammen aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der 4. Ergänzung vom 01.07.2011.
Am 22.03.2024 fand deshalb eine Klausurtagung des Vöhringer Stadtrates statt, in der die Vereinsförderrichtlinien Punkt für Punkt zum Zwecke einer Neufassung besprochen wurden. Im Anschluss daran behandelten die Stadträte in Arbeitsgruppen verschiedene Bereiche und stellten ihre Ergebnisse vor.
2. Ergebnisse der Klausurtagung:
Die Überlegungen und Vorschläge für eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zielten mit der Absicht, Grundlagen sowie haushalterische Aspekte zu beurteilen, hauptsächlich auf folgende Bereiche ab:
• Förderungswürdigkeit gewinnorientierter sozialer Unternehmen (z.B. Caritas); Unterscheidung Caritas bzw. Caritasverein und Prüfung örtlicher Ansässigkeit bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit.
• Zuwendungen für Gebäude der Kirchen sowie karitativen Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetrieb tätig sind.
• Nutzung städtischer Gebäude durch politische Organe bzw. Parteien sowie deren Vermietung und Verpachtung.
• Bauhofleistungen für Vereine (s. Personal- und Sachleistungen, Ziffer 8. VFR): Differenzierung und Abgrenzung zwischen -nicht leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Vorbereitung von Veranstaltungen) bzw. -leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Verfügungstellung städtischer Fahrzeuge) verbunden mit der Frage, ob die künftig zu entrichtende Mehrwertsteuer für diese von der Stadt als Vereinsförderung erbrachten Leistungen dem Verein in Rechnung gestellt werden können/sollen; Bepreisung von Leistungen.
• Möglichkeit einer Deckelung von Zuschüssen an Vereine in Abhängigkeit der städtischen HH-Lage ggf. auf 50-60% z.B. bei Sonderzuwendungen (Ziffer 12. VFR).
• Prüfung der Investitionskostenzuschüsse (Ziffer 6. VFR) bezüglich: -Festlegung der Höhe bzw. Begrenzung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Vöhringen; -Zuschussregelung in Verbindung mit Zuschüssen von Dachverbänden, Landkreis, etc. -Unterscheidung der Sonderreglung zum Investitionskostenzuschuss bei Gebäuden mit Denkmalschutz nach Art und Höhe der Förderung;
• Eintragung im Vereinsregister als Voraussetzung für Anspruchsberechtigung oder Kopplung an die Mitgliederzahl? (Berücksichtigung der Beteiligung des Vereins am Gemeinschaftsleben)
• Regularien -Kulturzentrum, -Josef-Cardijn-Haus und -Mehrzweckhalle Illerberg.
• Veraltete Übungsleiterzuschüsse und andere Zuschuss-Höhen.
• Streichung von Regelungen unter 7.3 VFR.
• Prüfung bestehender/ausgelaufener Verträge.
Aus diesen Vorüberlegungen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 10. März präsentiert, diskutiert und entschieden werden sollen. Die Änderungen sind in dem als -Anlage 1- beigefügten Entwurf farblich hervorgehoben.
3. Nutzungsbedingungen für städtische öffentliche Gebäude, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Josef-Cardijn-Haus, Mehrzweckhalle Illerberg:
a) Die Nutzung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses und die entsprechenden Gebühren wurden erst vor kurzem vom Haupt- und Umweltausschuss diskutiert und die Entgeltordnung abschließend vom Stadtrat beschlossen.
b) Bezüglich des Josef-Cardijn-Hauses existiert keine Entgeltordnung, sondern der Saal wird für € 280,00 pro Tag und Veranstaltung vermietet. Insoweit gibt es einen Mustermietvertrag, der dieser Sitzungsvorlage als - Anlage 2 – beigefügt ist. Dort sind am Ende die Tarife aufgeführt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann über die Höhe des Nutzungsentgelts für einen Tag bzw. dann auch entsprechend für mehre Tage diskutiert werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der bisherige Mietpreis durchaus angemessen, könnte aber eventuell für die Miete des ganzen Saals pro Tag auf € 300,00 angehoben werden.
c) Die Nutzung der Mehrzweckhalle Illerberg wurde bisher über das Hauptamt, zwischenzeitlich durch das Kulturamt, verwaltet. Die diesbezügliche Vergütung ergibt sich aus dem Mustermietvertrag – Anlage 3 -, wobei Illerberger Vereine, die Mitglied des Vereinsringes (aufgelöst) waren, eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos durchführen dürfen.
4. Nutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten von Vereinen:
Darüber hinaus werden verschiedene städtische Gebäude zum Teil durch mehrere Vereine zum Teil von Vereinen allein genutzt. Die Nutzung ist vielfältig.
Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:
- Übersicht der von Vereinen allein genutzten Räumlichkeiten -Anlage 4-.
- Übersicht Nutzungsgebühren durch Vereine für Räumlichkeiten am
Illertal-Gymnasium Vöhringen, erstattet von der Kommune -Anlage 5-.
- Übersicht unentgeltliche Benutzung städtischer Einrichtungen durch Vereine
für das Rechnungsjahr 2024 -Anlage 6-.
Zur Anlage 6 ist zu erläutern, dass der angefügte Stundensatz nicht bezahlt wird, sondern lediglich zur internen Verrechnung beim Haushaltsansatz herangezogen wird. Für die Nutzung erhebt die Stadt tatsächlich keine Entgelte von den Vereinen.
Dieser Punkt wurde in der Klausurtagung aus Kapazitätsgründen ausgespart und bedarf sicher einer näheren Einzelbetrachtung.
Die Nutzung beispielsweise von Schulräumen durch mehrere Vereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin ohne großen Kostenaufwand für die Vereine möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Räume nicht für schulische Zwecke benötigt werden.
Wie aus der Anlage 4 ersichtlich, gibt es verschiedene Vereine, die städtische Gebäude ausschließlich nutzen und dafür keine Miete bezahlen bzw. nur eine sehr geringe Miete bezahlen. Andere Vereine, wie beispielsweise die Nutzer des Adlergebäudes, bezahlen eine geringe, aber dennoch spürbare Miete.
Insoweit sollte eine Gleichbehandlung im Falle der ausschließlichen Nutzung angestrebt werden.