Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Energiespeicher Im Rank“, - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.04.2025 ö Vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke 1194 und 1196, Gemarkung Vöhringen die Errichtung und den Betrieb eines Batteriespeichersystems BESS (Battery Energy Storage System) durch einen Vorhabensträger zu ermöglichen.

Die beiden Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Die Fläche wird im nördlichen Teil durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Etwas südlicher verläuft eine Hoch- und Höchstspannungsleitung. Im Westen und Norden der Grundstücke befinden sich Umspannwerke, betrieben von Amprion und LEW / LVN. Östlich befindet sich die Bahnstrecke Memmingen - Neu-Ulm.

Die Planung umfasst die Grundstücke Nr. 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen, die als Sondergebiet „Energiespeicher“ vorgesehen sind. Der Änderungsbereich erstreckt sich über diese beiden Flurstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3,23 Hektar.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit des Energiespeichersystems ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs.2 BauGB).

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Energiespeicher Im Rank“ liegt eine Planzeichnung, ausgearbeitet von der Firma Energie Ernte GmbH, Weidenstraße 1, 86931 Prittriching vor. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird eine Begründung, sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.

Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung FNP bestehende Darstellung, Fassung vom 12.03.2025
Anlage 2: Planzeichnung FNP geänderte Darstellung, Fassung vom 12.03.2025

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“. 

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher weist auf den Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 8 hin. Er begrüßt die Herren Betz und Turber von der Firma „EnergieErnte“, die das Projekt kurz vorstellen werden.

Herr Betz geht anhand seiner Präsentation auf den geplanten Standort, die Funktionalität und Vorteile eines Batteriegroßspeichers ein. Er informiert darüber, dass zwei Flächen der Gemarkung Vöhringen am Umspannwerk und eventuell eine Fläche der Gemarkung Bellenberg benötigt wird. Zu den Schutzmaßnahmen, wie Brandschutz und Lärmschutz, können noch keine detaillierten Auskünfte gegeben werden, da diese Gutachten erst noch erstellt werden. Er geht kurz auf die Vorteile für die Stadt Vöhringen ein, auch im Hinblick auf die Gewerbesteuer. Zeitlich wäre eine Inbetriebnahme noch im Jahr 2026 denkbar. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob bei hohem Strombedarf ein Signal zur Einspeisung abgegeben wird, und ob die Speicherkapazitäten regional begrenzt sind.

Herr Betz erklärt, dass die Einspeisung mit dem Börsenhandel und der Regeldienstleistung zusammenhängt. Die Netzfrequenz muss stabil gehalten werden.  Der Strom wird nicht regional aufgeschlüsselt. Herr Turber ergänzt, dass durch die erneuerbaren Energien ein volatiles Netz entsteht. Die Speicher lagern Strom ein, um ein verfrühtes Abschalten von PV-Anlagen zu verhindern. Nachts kann dieser Strom dann wieder eingespeist werden. 

Ein weiteres Mitglied fragt nach, ob das Projekt ein Kooperationsprojekt mit Bellenberg wird, da über ein geplantes Projekt der Gemeinde Bellenberg an der Autobahn berichtet wurde.

Herr Betz erklärt, dass die Gemeinde Bellenberg über das mögliche Projekt in Vöhringen informiert ist, da eventuell eine Fläche der Gemarkung Bellenberg benötigt wird. In diesem Fall sollten die Stadt Vöhringen und die Gemeinde Bellenberg gewisse Punkte natürlich gemeinsam besprechen. Das Projekt an der Autobahn sei ein anderes Projekt.

Ein Stadtrat fragt nach, was mit dem gespeicherten Strom passiere, wenn dieser nicht benötigt wird. Herr Betz geht auf die Frage anhand eines Beispiels ein. Bei einem System mit 100 MW und 200 MWh darf man in das Stromnetz 100 MW ein- oder ausspeisen. Hierbei gibt es von den Netzbetreibern verschiedene Vorgaben, ob uneingeschränkt oder beschränkt eingespeist werden darf. Eine Einschränkung für die Einspeisung besteht beispielsweise, wenn viel PV-Strom ins Netz fließt. In diesem Falle möchte der Speicherbetreiber aber auch nicht ins Netz einspeisen, weil der PV-Strom sehr günstig ist. In diesem Fall ist es Ziel, die Speicher aufzuladen. Bei vollen Speichern besteht die Möglichkeit die 100 MW über 2 Stunden ins Netz einzuspeisen, bei leeren Speichern aus dem Netz zu beziehen. Derzeit geht die Tendenz sogar in Richtung 4 Stunden. Die 100 MW Leistung bleibt konstant und die Kapazität wird auf 400 MWh erhöht. Mit der Erhöhung der Kapazität erweitert man den möglichen Lade- bzw. Entladezeitraum. Herr Turber ergänzt, dass der begrenzende Faktor der Netzanschluss sei. 

Ein Ratsmitglied fragt nach, ob mit diesem Beschluss gleichzeitig die Zustimmung für einen Energiespeicher in Zusammenhang mit Wasserstoff gegeben wird. 

Herr Betz erklärt, dass dafür eine separate Baugenehmigung nötig wäre. Der Batteriespeicher soll über die Laufzeit des Flächennutzungsvertrags betrieben werden.

Ein Gremiumsmitglied spricht die kritische Infrastruktur an und erkundigt sich danach, ob die Anlage im Falle eines Fehlers mit der Internetanbindung weiterlaufen kann.

Herr Betz erläutert, dass die Anlage zwar fernüberwacht wird, aber manuell reparierbar ist. Eine netzstabilisierende Anlage wäre möglich, so fortgeschritten sei die Planung aber noch nicht. Herr Turber ergänzt, dass dies das Modell des „Netzboosters“ wäre.

Ein Ratsmitglied fragt nach, welche Anlage bezüglich der Bilder der Präsentation geplant wäre.

Herr Betz erklärt, dass die Größe von der Rückmeldung der Netzbetreiber abhänge. 

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Energiespeicher Im Rank“. 

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energiespeicher Im Rank“.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 1194 und 1196 der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 - Planzeichnung FNP - bestehende Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)
Anlage 2 - Planzeichnung FNP - geänderte Darstellung - 12.03.2025 (.pdf)

Datenstand vom 26.05.2025 08:42 Uhr