1. Zuschuss zur Anschaffung
Mit Schreiben vom 17.04.2025 hat der Vorstand des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. (nachfolgend SCV) einen Zuschuss für die Anschaffung eines Reinigungsroboters in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten beantragt. Der Antrag ist als – Anlage 1 – der Sitzungsvorlage beigefügt. Zur Begründung wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Die Anschaffungskosten belaufen sich ausweislich des – Anlage 2 – beigefügten Angebotes auf € 26.025,30 brutto. Das Angebot ist nur für die Stadträte mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit des Angebotsinhalts der Sitzungsvorlage beigefügt. Hinzu kommen Einrichtungskosten für einen Wasseranschluss von ca. 3.000,00 €.
Die Anschaffung des Reinigungsroboters ist aus Sicht der Stadtverwaltung sehr zu begrüßen. Damit wird unter anderem das Problem der Verharzung der Böden durch den Handballsport gelöst. Insoweit war in der Vergangenheit immer wieder problematisch, dass die Harzrückstände mit normalen Reinigungsmaßnahmen nicht entfernt werden können. Daraufhin hat sich die Handballabteilung bereit erklärt, mit ehrenamtlichen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen den Boden vom Harz zu reinigen.
Die Handballabteilung hat sich nunmehr auf dem Markt erkundigt und bei einer Fachfirma ein geeignetes Gerät gefunden, welches den Hallenboden automatisch reinigt und unter Verwendung entsprechender Reinigungsmittel auch die Harzrückstände entfernt.
Nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien (aktuelle Fassung) kann die Stadt gemäß Ziffer 12.1 den Vereinen auf Antrag Sonderzuwendungen für besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen, gewähren.
Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung der Stadtverwaltung vor. Die Verharzung von Hallenböden stellt landauf landab ein Problem dar, welches alle Vereine haben, die professionellen Handballsport betreiben. Ein Verzicht auf Harz ist im Hinblick auf die Üblichkeit der Verwendung von Harzen im Handballsport nicht zielführend.
Vor diesem Hintergrund dient die Anschaffung des Roboters dem Vereinszweck.
2. Vertragliche Vereinbarung zu den Reinigungskosten
Die Stadt Vöhringen ist für die Reinigung beider Hallen zuständig. Für die Dreifachturnhalle ergibt sich dies aus der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen vom 31.01. / 07.02.1994 dort Ziffer 1.7.1.1, für die Hermann-Luib-Halle aus der vierten Ergänzung des Vertrages über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark vom 18.03.2008, wonach die Betriebskosten für die Ballspielhalle einschließlich Reinigung von der Stadt Vöhringen getragen werden.
Diese Reinigungskosten werden - wie die übrigen Betriebskosten - anteilig dem Landkreis weiterberechnet. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Nutzung und wird pro Schuljahr jeweils gesondert festgestellt.
Die Reinigungskosten für beide Sporthallen belaufen sich ausweislich eines aktuellen Angebots im Rahmen der Ausschreibung der Reinigungsleistungen auf circa 1.440,00 Euro pro Monat zzgl. Mehrwertsteuer bei einem Reinigungsturnus von dreimal wöchentlich, wobei bisher die Hermann-Luib-Halle zwei Mal und die Dreifachturnhalle fünf Mal pro Woche gereinigt wurde. Aufgrund der Neuausschreibung der Reinigungsleistungen wird der Reinigungsturnus angepasst.
Unter Berücksichtigung von Ferienzeiten, in denen geringere Reinigungsleistungen erforderlich sind wird man die Reinigungskosten für circa 10 Monate annehmen können, sodass sich hiermit ein jährlicher Reinigungskostenaufwand einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von rund 17.000,00 Euro für die Stadt Vöhringen ergibt.
Durch den Einsatz des Reinigungsroboters wären diese Aufwendungen für die Stadt entbehrlich, da der Reinigungsroboter nicht nur die Harzrückstände entfernt, sondern auch die Grundreinigung dadurch erledigt wird.
Insoweit wäre es für die Stadt kostenneutral, wenn die ersparten Kosten für die Grundreinigung der Halle an den SCV weitergereicht würden.
Der SCV würde seinerseits die Unterhaltskosten in Form von Reinigungsmitteln, Ersatzteilen, Wartungskosten und Personal für den Reinigungsbetrieb übernehmen. Diese werden aktuell auf knapp 1.000,00 € pro Monat geschätzt.
Eine entsprechende Vereinbarung wird seitens der Stadtverwaltung positiv gesehen. Dass der Reinigungsroboter letztlich in knapp zwei Jahren durch die Kostenbeteiligung der Stadt „bezahlt“ wäre, ist akzeptabel. Es ist nicht zu unterschätzen, dass der Roboter durchaus seinen erheblichen personellen und materiellen Aufwand erfordert. Eine Betreuung des Reinigungsroboters über den Hausmeister der Stadt ist mangels vorhandener Kapazitäten nur schwer möglich.
Letztlich geht auch der SCV hier ein gewisses wirtschaftliches Risiko durch die Anschaffung und auch die dauerhafte Gewährleistung des Personals für den Reinigungsbetrieb ein.
Wunsch des SCV aber auch der Stadtverwaltung ist es, dass Prozedere nicht langfristig festzulegen, sondern den Vertrag zunächst mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorzusehen und eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren.