Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
1. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen;
2. Änderung
2. Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und -versickerung
Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 28.01.2010
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu 1: Änderung der Entwässerungssatzung:
Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.12.2009 die hierzu ab 01.01.2010 erforderlichen Satzungsänderungen bzw. Neufassungen beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung dieser neuen Bestimmungen erfolgte in der Kalenderwoche 51.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass in der Entwässerungssatzung irrtümlicherweise § 15 Abs. 2 anstelle von § 12 Abs. 2 geänderte wurde. Außerdem hätte erwähnt werden müssen, dass durch die Streichung von § 8 Abs. 3 nunmehr Absatz 4 als Absatz 3 aufrückt. Diese Korrekturen können nur durch eine Änderungssatzung erfolgen, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Zu 2: Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und –versickerung:
In der Stadtratssitzung vom 10.12.2009 wurde auch beschlossen, die finanzielle Förderung für den Bau von Sickerschächten und Regenwassergewinnungsanlagen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien vom 10.10.2001 für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren bis zum 31.12.2011 aufrecht zu erhalten.
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit Wirkung ab 01.01.2010 sind die gebührenrechtlichen Anreize bei einer Versickerung des Niederschlagswassers nunmehr entbehrlich und sollten aus den Richtlinien gestrichen werden. In der beigefügten Anlage sind diese Änderungen entsprechend berücksichtigt.
Vor Ablauf der vorgenannten Zweijahresfrist bedarf es dann einer erneuten Entscheidung des Stadtrates, ob die Förderung von Sickerschächten weiterhin fortbestehen soll oder nicht. Bis dahin liegen sicher auch genügend Erfahrungswerte vor.
Empfehlung
Zu 1: Der Stadtrat erlässt die 2. Änderung der Satzung über die Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) vom 04.05.1995 in der zuletzt gültigen Fassung. Diese Änderung tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zu 2: Der Stadtrat erlässt die Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassergewinnung und –versickerung durch die Stadt Vöhringen vom 10.10.2001. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Zu 1: Der Stadtrat erlässt die 2. Änderung der Satzung über die Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) vom 04.05.1995 in der zuletzt gültigen Fassung. Diese Änderung tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zu 2: Der Stadtrat erlässt die Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassergewinnung und –versickerung durch die Stadt Vöhringen vom 10.10.2001. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0