Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen; Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 10.06.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Vom Vermessungsamt Günzburg wurde die Aufzugsanlage zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Saarbrücker Straße sowie die Geh- und Radweg auf dem Wallgrundstück Flur-Nr. 958/19 der Gemarkung Vöhringen eingemessen.
Nunmehr ist es möglich und sinnvoll diesen Geh- und Radweg als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.

                                

Empfehlung

Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung  Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

Der „Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße“ (Flur-Nr. 859/3, 859/18 Tlfl., 856 Tlfl., 859/43 Tlfl. 636 Tlfl. und 226/5 Tlfl.) wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Saarbrücker Straße sowie in die Lindenstraße und Endpunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße. Der Weg hat eine Länge von 0,235 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

„Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung  Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

Der „Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße“ (Flur-Nr. 859/3, 859/18 Tlfl., 856 Tlfl., 859/43 Tlfl. 636 Tlfl. und 226/5 Tlfl.) wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Saarbrücker Straße sowie in die Lindenstraße und Endpunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße. Der Weg hat eine Länge von 0,235 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0