Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass auf der Einnahmenseite die Haushaltsansätze im wesentlichen erreicht sind, wenngleich sich die aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise veranschlagte Gewerbesteuereinnahme als äußerst gering darstellt. Er hoffe, im Hinblick auf die gegenwärtige öffentliche Diskussion, dass diese wichtige Einnahmequelle auch künftig erhalten bleibe, da es hierzu keine Alternativen gibe und die finanzielle Belastung der Bürger nicht noch weiter verstärkt werden kann. Auch die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für den Erhalt dieser verfassungsrechtlich garantierten Gewerbesteuer ein.
Sodann gehen Bürgermeister Janson und Herr Frick auf die allen Stadtratsmitgliedern in der heutigen Sitzung ausgelegte Sitzungsvorlage ein, die folgende Darstellungen enthält:
Der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ hat in seiner Frühjahrs-Prognose 2010 insbesondere für die Kommunen seine Erwartungen aus dem vergangenen Jahr um 11,9 Mrd. Euro nach unten korrigiert. Nachdem schon in 2009 die Steuereinnahmen der Gemeinden im Bundesgebiet von 77 Mrd. Euro auf 68,4 Mrd. Euro zurückgegangen sind (- 11,2 %) wird für das Jahr 2010 nunmehr mit einem nochmaligen Rückgang auf 65,5 Mrd. Euro (- 4,2 %) gerechnet. Für die Zeit ab 2011 gehen die Steuerschätzer in der Annahme eines deutlich verbesserten Wirtschaftswachstums von einem realen Anstieg der Gemeindesteuern auf 67,3 Mrd. Euro (2011) bzw. mehr als 70 Mrd. Euro in den Jahren ab 2012 aus. Die Erwartungen liegen jedoch deutlich unterhalb der Schätzergebnisse aus dem Vorjahr, woraus sich das Minus von 11.9 Mrd. Euro bis 2013 erklärt.
Eine kürzliche Umfrage des Bayerischen Gemeindetags zur Haushaltssituation hatte ergeben, dass ca. 45 % der Gemeinden in 2010 die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt voraussichtlich nicht erreichen werden.
Zunächst ist leider festzustellen, dass sich die städtische Haushalts- und Finanzsituation leider noch keineswegs entspannt und verbessert hat.
Zur Jahresmitte 2010 lässt sich zur Entwicklung der städtischen Finanzen folgendes feststellen:
„Erfreulich“ ist zumindest, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen von 2.000.000 € mit einem aktuellen Anordnungssoll von 1.991.338,20 € wohl erreicht werden können. Leider ist aber keine Tendenz erkennbar, dass das Gewerbesteueraufkommen im 2. Halbjahr 2010 noch steigen wird.
Auch die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer lässt nach den Werten des 2. Quartals zumindest hoffen, dass die prognostizierten Einnahmen erreicht bzw. evtl. sogar etwas überschritten werden können. Die Beteiligungsbeträge nach dem 2. Quartal liegen mit einem Plus von 12.332 € (= + 0,77 %) nahezu auf dem Niveau wie zum gleichen Zeitraum des Jahres 2009.
Damit zeichnet sich ab, dass die ursprüngliche Jahresprognose übertroffen wird. Wie allerdings letztendlich das Jahresergebnis aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Die veranschlagten Gebühreneinnahmen im Bereich Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung und Wasserversorgung liegen im Bereich der Planansätze.
Auf der Ausgabenseite sowohl des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes sind einige über- bzw. auch außerplanmäßige Ausgaben zu verzeichnen, die letztendlich nur durch eine erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden können. Gravierend ist insbesondere die Kostenentwicklung im Bereich der Stromkosten. So liegen diese beispielsweise im Bereich der Straßenbeleuchtung mit aktuell 135.250 € um 45.250 € (= rd. 50 %) über dem Haushaltsansatz. Auch bei allen anderen Einrichtungen ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Im Bereich des Vermögenshaushaltes wird die Kostensteigerung im Bereich der Sanierung bzw. Erweiterung der Turnhallen der Uli-Wieland-Schule mit überplanmäßigen Ausgaben von rd. 150 Tsd € zu buchen schlagen. Auch bei anderen Maßnahmen wie beispielsweise beim Anbau einer Kinderkrippe an das Evang. Kinderhaus „Arche“ (35.000 €), Planungskosten für den vorgesehenen Ausbau der Bahnhofstraße (40.000 €) als auch dem Ausbau des Finkenweges (25.000 €) wird es teilweise zu nicht unerheblichen Mehrkosten kommen.
Ein Grund zur Entwarnung ist gegenwärtig noch nicht erkennbar, da sowohl die Einkommensteuerbeteiligung als auch das Gewerbesteueraufkommen weiterhin deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre liegen.
In den nachstehenden Tabellen wurde die gegenwärtige Finanz- und Kassensituation zur Jahresmitte im Vergleich zu den Planansätzen detailliert dargestellt.
Zunächst zum wichtigsten Bereich, den Steuereinnahmen und den Umlagebelastungen.
Einnahme-/Ausgabeart
|
HHAnsatz
|
dzt. AO-Soll
(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
|
Ist-Betrag
zum 23.07.2010
|
? Grundsteuer A
|
25.000 €
|
24.499,16 €
|
12.367 €
|
? Grundsteuer B
|
1.480.000 €
|
1.483.547,26 €
|
755.191 €
|
? Gewerbesteuer
|
2.000.000 €
|
2.096.361 €
|
1.087.513 €
|
? Einkommensteuerbeteiligung
|
4.700.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
2.644.493 €
|
? Umsatzsteuerbeteiligung
|
660.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
319.391 €
|
? Hundesteuer
|
21.500 €
|
22.706,00 €
|
21.990 €
|
? Schlüsselzuweisung
|
0 €
|
0 €
|
0 €
|
? Beteiligungsbetrag am Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
|
525.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
227.481 €
|
? Pauschale Finanzzuweisungen
|
218.000 €
|
217.835 €
|
108.918 €
|
? Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
|
75.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
41.733 €
|
? Überlassung des Aufkommens an Verwarnungsgeldern und Geldbußen (Kommunale Verkehrsüberwachung)
|
60.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
22.692 €
|
? Gewerbesteuerumlage
|
445.000 €
|
ca. ........... € (unter Berücksichtigung des aktuellen Gewerbesteueraufkommens)
|
249.904 €
|
? Kreisumlage
|
6.104.000 €
|
€
|
3.637.914 €
|
Die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes stellen sich zur Jahresmitte wie folgt dar:
Einnahmeart
|
HHAnsatz
|
dzt. AO-Soll
(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
|
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
|
? Verwaltungsgebühren, -kosten
|
65.450 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
48.340 €
|
? Benutzungsgebühren ähnliche Entgelte
|
3.460.970 €
|
eine Jahressollstellung ist nur für verschiedene
Gebührenbereiche
möglich
|
1.757.787 €
|
o Kanaleinleitungsgebühren
|
1.160.000 €
|
1.150.474 €
|
584.395 €
|
o Abfallbeseitigungsgebühren
|
895.000 €
|
899.991 €
|
458.180 €
|
o Wasserverbrauchsgebühren
|
680.000 €
|
685.286 €
|
365.273 €
|
? Einnahmen aus Verkauf udgl.
|
4.950 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
5.765 €
|
? Mieten und Pachten
|
292.230 €
|
eine Jahressollstellung liegt nicht für alle Bereiche
vor
|
221.139 €
|
? Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
|
194.925 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
71.889 €
|
? Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
|
|
|
|
? durch den Bund
|
2.500 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
5.050 €
|
? durch das Land
|
12.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
0,00 €
|
? durch Gemeinden und Gemeindeverbände
|
517.800 €
|
466.249 €
|
466.249 €
|
? von sonst. öffentl. Sonderrechnungen
|
1.800 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
941 €
|
? durch private Unternehmen
|
40.200 €
|
20.848 €
|
20.848 €
|
? vom übrigen Bereich
|
24.000 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
30.202 €
|
? Innere Verrechnungen
|
2.048.875 €
|
|
|
Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
|
? Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
|
|
|
|
? vom Bund
|
22.500 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
21.512 €
|
? vom Land
|
1.112.652 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
zuverlässig möglich
|
909.110 €
|
? von Gemeinden und Gemeindeverbänden
|
35.500 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
11.314 €
|
? von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
|
5.550 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
1.350 €
|
? von privaten Unternehmen
|
14.690 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
13.518 €
|
? Zinseinnahmen
|
106.650 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
90.507 €
|
? Konzessionsabgabe
|
340.000 €
|
344.084 €
|
344.084 €
|
? Schuldendienstbeihilfen
|
300 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
86 €
|
? Weitere Finanzeinnahmen
|
17.800 €
|
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
|
2.329 €
|
Zu den Personalausgaben:
Dem Haushaltsansatz von 5.165.940 € steht gegenwärtig ein tatsächlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 2.483.915 € gegenüber.
Zu den Sachausgaben:
Ausgabeart
|
HHAnsatz
(einschl. evtl. HAR)
|
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
|
? Unterhalt von Gebäuden und betriebstechnischen Einrichtungen
|
196.360 €
|
118.887 €
|
? Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
|
640.200 €
|
363.780 €
|
? Geräte-, Ausstattungs- und sonst. Gebrauchsgegenstände
|
226.005 €
|
82.971 €
|
? Mieten und Pachten
|
124.560 €
|
69.659 €
|
? Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
|
827.010 €
|
628.948 €
|
? Unterhalt von Fahrzeugen
|
102.490 €
|
81.332 €
|
? Besondere Aufwendungen für Bedienstete, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
|
1.659.740 €
|
980.601 €
|
? Steuern, Versicherungen
|
418.175 €
|
268.280 €
|
? Bürobedarf, Zeitschriften, Reisekosten, Sachverständigenkosten usw.
|
317.360 €
|
157.822 €
|
? Vermischte Ausgaben, Mitgliedschaften usw.
|
56.521 €
|
45.704 €
|
? Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
|
|
|
? an Gemeinden und Gemeindeverbände
|
110.000 €
|
96.576 €
|
? an sonst. öffentl. Sonderrechnungen
|
257.000 €
|
138.149 €
|
? an private Unternehmen
|
5.000 €
|
805 €
|
? Innere Verrechnungen
|
2.048.875 €
|
|
Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
|
? Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung)
|
2.143.500 €
|
|
Die Berechnung sowie Verbuchung der kalkulatorischen Kosten erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
|
Zu den Zuweisungen und Zuschüssen.
Ausgabeart
|
HHAnsatz
(einschl. evtl. HAR)
|
dzt. Ist-Betrag
(tatsächl. Zahlungsstand)
|
? Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen
|
943.895 €
|
757.167 €
|
? Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
|
|
|
? an das Land
|
12.700 €
|
12.501 €
|
? an Gemeinden und Gemeindeverbände
|
150 €
|
128 €
|
? an den sonstigen öffentlichen Bereich
|
554.000 €
|
484.594 €
|
? an private Unternehmen
|
17.065 €
|
12.042 €
|
? Zinsausgaben
|
142.000 €
|
86.554 €
|
? Gewerbesteuerumlage
|
445.000 €
|
249.904 €
|
? Solidarumlage netto
|
0 €
|
0 €
|
? Kreisumlage
|
6.104.000 €
|
3.637.914 €
|
? Weitere Finanzausgaben
|
2.450 €
|
12.850 €
|
Die gegenwärtige Einnahme- und Ausgabesituation im Bereich des Vermögenshaushaltes ist in der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Zusammenstellung detailliert dargestellt.
Hier sind in einer Einzeldarstellung alle Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes, sortiert nach Einzelplänen enthalten. In der Spalte „Haushaltsansatz“ wurden auch die noch vorhandenen Haushaltsreste (Einnahme wie auch Ausgabe) einbezogen. Der tatsächliche Einnahme- und Ausgabestand basiert auf dem Stand zum
23. Juli 2010.
? Zusammenfassend bleibt so festzustellen, dass sich die städtische Haushaltssituation im Jahr 2010 leider noch keineswegs entspannt hat. Vielmehr stehen den voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsansätze liegenden Steuereinnahmen über- und außerplanmäßige Ausgaben sowohl im Bereich des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes gegenüber. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann erst im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 abschließend beurteilt werden. Augenblicklich wird davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben durch eine zusätzlich Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden müssen.
? Wie aus den Darstellungen entnommen werden kann, liegen bei mehreren Haushaltsstellen verschiedentlich über- und außerplanmäßige Ausgaben vor. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann endgültig aber erst am Ende des Rechnungsjahres beurteilt werden.
Hinsichtlich des Kreditmittelbedarfs ist festzustellen, dass von der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditermächtigung in Höhe von 1.133.345 € noch nicht 2010 Gebrauch gemacht werden musste. Um jedoch die Kassenliquidität aufrecht zu erhalten musste allerdings ein Kassenkredit in Höhe von vorläufig 1.350.000 € aufgenommen werden.
Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zustimmend zur Kenntnis.