Die Wieland-Werke AG plant im Werk Vöhringen die Verlagerung eines Teiles ihrer genehmigten Kupferschmelzleistung von der bestehenden Gießerei in einen Neubau im Gebäude 83 im Bereich der Rohrfertigung (Lageplan siehe Anlage 1).
Hierzu sind die Errichtung und der Betrieb einer neuen Gießanlage (K11) für Kupferrohlinge mit zwei Schmelzöfen 012 und 013 und einem Gießofen 011 mit einer Schmelzleistung von 40.000 t/a vorgesehen. Damit verbunden ist die Errichtung und der Betrieb einer Entstaubungsanlage EA11.
Mit der neuen Entstaubungsanlage EA 11 (OK Kamin 24,0 m) nördlich von Gebäude 83 erhöht sich der gesamte Rauchgasvolumenstrom der Gießerei um 2,5 % von 1.615.000 Nm³/h auf 1.655.000 Nm³/h.
Der Gesamtstaub wird mit 4 mg/m³ und Kupfer (Cu) mit 0,15 mg/m³ beantragt.
Bei den Staubinhaltsstoffen kommen die Metalle Cd, Ni, Pb, Mn, Sn und Zn nicht vor, da hier ausschließlich Reinkupfer mit geringen Phosphoranteilen verarbeitet wird.
Die bisher genehmigte Schmelzleistung der bestehenden Gießerei im Werk Vöhringen von 690.000 t/a bleibt unverändert.
Die theoretische Schmelzleistung (= Summe aller theoretischen Einzelschmelzleistungen) erhöht sich von 235,1 t/h auf 243,3 t/h.
Die Errichtung der neuen Gießanlage wird im südwestlichen Bereich von Gebäude 83, der bestehenden Rohrfertigung (Rohrzug), erfolgen. Hierzu wird der entsprechende Bereich der Halle zurückgebaut und statt dessen eine neue Halle errichtet.
Für das neue Teilgebäude sind auf der Süd- und Westseite Werbeanlagen vorgesehen. Sowohl eine Beleuchtung dieser Werbeanlagen als auch die eventuell erforderlichen Änderungen bei der Hofbeleuchtung sollen so ausgeführt werden, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen von Anwohnern bzgl. Lichtimmissionen kommt. Blendungen und Reflexionen sollen durch die Installation vermieden werden.
Über den Rückbau eines Teiles des Gebäudes 83 liegt bereits eine Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vor (Az:31-6024.2-211/2009 vom 04.06.09) vor.
Darüber hinaus soll die Betriebsweise im Umgang mit sogenannten Krätzen in der genehmigten Abfallbereitstellungshalle Gebäude 93 durch die Erhöhung der zu lagernden Abfallmengen in Verbindung mit der Errichtung einer Krätzesortieranlage TP20 für eine bessere Wiederverwertung in der Gießerei geändert werden.
Bei der geplanten Sortieranlage handelt es sich um eine gekapselte Anlage mit interner Staubfiltration, wodurch die Arbeitsplatzbedingungen im entsprechenden Bereich des Gebäudes 93 deutlich verbessert werden.
Außerdem sollen die vorhandenen Schmelzöfen 092, 093, 094 im Gebäude 4 umgebaut werden. Die bestehenden Induktionstiegelöfen mit ovalen Tiegeln sollen gegen Induktionsrinnenöfen mit derselben Schmelzleistungen ausgetauscht werden.
Dem Genehmigungsantrag liegen Umweltgutachten der TÜV Süd Industrie Service GmbH München bei.
Das Gutachten zur Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft und Anwendung der Störfall-Verordnung kommt dabei zum Schluss, dass aufgrund des Umfangs der Maßnahmen keine öffentliche Auslegung und keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sind.
Das Gutachten zum Lärmschutz hält die Anlagen für genehmigungsfähig.
Die Änderungen zum Wasserrecht werden von der Antragstellerin gesondert beim Landratsamt Neu-Ulm beantragt.
Behandlungsbedürftiges Abwasser aus der neuen Rückkühlanlage (Nasskühltürme) der Gießstränge K11 wird über die bestehende Abwasserbehandlungsanlage NA7 gereinigt, deren genehmigte Kapazität ausreichend ist. Die erforderliche Nachspeisung erfolgt mit aufbereitetem Brauchwasser über die Wasseraufbereitungsanlage IAT5, deren genehmigte max. Durchsatzmenge ausreicht.
Für die Kühlung nachfolgender Wärmeanfallstellen wird eine gemeinsame Rückkühlanlage mit Trockenkühltürmen aufgebaut. Lediglich bei Ausfall der Trockenkühltürme oder an vereinzelten sehr heißen Tagen muss mit Brauchwasser nachgekühlt werden. Die maximal erforderlichen Mengen führen lt. Antragstellerin jedoch nicht zu einem Anstieg der insgesamt genehmigten Kühlwassermenge.
Durch die Maßnahmen bleibt die Summe der befestigten Flächen (Dach- und Hofflächen) unverändert. Das Niederschlagswasser von diesen Flächen wird wie bisher dem Illerkanal zugeführt.
Die Stadt Vöhringen wurde vom Landratsamt Neu-Ulm um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Diese Stellungnahme hat sich gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG auf Fragen des Bauplanungsrechts zu beschränken.
Dies erfordert u.a. eine Beurteilung nach § 15 der Baunutzungsverordnung sowie eine Äußerung zu der gegenwärtigen und in absehbarer Zeit beabsichtigten baulichen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage.
Soweit bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte berührt werden, ist eine Entscheidung über die Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB zu treffen.
Die Stellungnahme der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag.
Hinweis:
Die wesentliche Änderung der Kupferschmelzleistung durch die vorgesehene Teilverlagerung in eine neu zu bauende Gießanlage – K 11 – bedingt den Neubau einer Halle.
Daneben ist die Wiederherstellung eines Bestandes und insbesondere die Errichtung von drei großflächigen Werbeanlagen geplant.
Die daraus resultierenden bauplanungsrechtlich relevanten Punkte werden in einem separaten Bauantrag dargestellt, der im Rahmen des TOP „Bauanträge und Bauvoranfragen“ in der selben Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses behandelt werden wird.