In der Stadtratssitzung vom 24.06.2010 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, Lösungsvorschläge für das Aufbringen eines Fußgängerüberweges/Fußgängerquerung in der Ulmer Straße, zwischen der Silcherstraße und der Bahnhofstraße, aufzuzeigen und mit der Regierung von Schwaben abzuklären, ob sich dies ggf. zuschussschädlich auswirken würde.
Wie bereits mehrfach dargestellt, sprechen folgende Gesichtspunkte gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße:
1.
Fußgängerüberwege sind im Bereich von Tempo-30-Zonen, wie in der Ulmer Straße, grundsätzlich entbehrlich.
2.
Es würden auch nicht die in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) aufgeführten, rechtlichen Voraussetzungen beachtet.
Diese sind:
Die Fußgängerquerungen müssen im Bereich von Fußgängerüberwegen hinreichend gebündelt sein; dies ist in der Ulmer Straße nicht der Fall.
Die in der Spitzenstunde des Verkehrs geforderten notwendigen 50 Fußgängerquerungen werden nicht erreicht.
Fußgängerüberwege sollten auch nicht im Bereich von Grundstücksein- und ausfahrten angelegt werden, wie dies bei der Anlage im Bereich des Weihnachtsgässchens gegeben wäre.
3.
Schließlich müsse der Fußgängerüberweg nach DIN 5044 und DIN 67532 ausreichend beleuchtet sein.
Die Beleuchtung muss jeweils auf beiden Straßenseiten in Fahrtrichtung vor dem Fußgängerüberweg angebracht sein.
Straßenverkehrsschau am 16.06.2010 in Vöhringen:
Die Mitglieder der Straßenverkehrsschau (LRA Neu-Ulm, PI Neu-Ulm und Illertissen, staatl. Bauamt Krumbach, Stadtverwaltung Vöhringen, sowie die Kreisverkehrswacht Neu-Ulm) lehnen die Anbringung eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße im Einmündungsbereich Weihnachtsgässchen aus den oben dargelegten Gründen ab.
Regierung von Schwaben:
Auch die Regierung von Schwaben lehnt die Anlegung eines Fußgängerüberweges unter Hinweis auf die deutliche Verringerung des Fahrbahnquerschnittes von zehn Metern
auf 5,5 Meter ab. Damit ist bereits eine erhebliche Verbesserung der Fahrbahnquerung für Fußgänger erreicht.
Eine solche Querung würde sich auch nicht in die klare Systematik und Struktur des Stadtbodens in Vöhringen einfügen.
Eine Fußgängerquerung sei städtebaulich nicht geeignet.
Eine Aufpflasterung bringe für den Fußgänger auch nur eine Scheinsicherheit, die real nicht existierte.
Eine Aussage der Regierung von Schwaben zur Höhe der evtl. Rückzahlung eines Zuschussteilbetrages liegt explizit nicht vor.
Maßnahmen, die sich aber negativ auf das Gefüge, die Gestalt oder die Funktion auswirken, die insbesondere zu einer erhöhten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen, würden sich zuschussschädlich auswirken.
Ungeachtet dessen hat die Stadtverwaltung drei Varianten näher untersucht.
Variante 1:
Fußgängerüberweg im Bereich des Weihnachtsgässchens
Im Falle der Realisierung des FGÜ vor dem Einmündungsbereich Weihnachtsgässchen, müssten keine Parkflächen geopfert werden.
Allerdings läge der Fußgängerüberweg im Bereich einer Grundstückseinfahrt.
Die geforderte Beleuchtung müsste hier auf beiden Seiten neu installiert werden.
Die auf der Straßenostseite und der Westseite befindlichen Bäume müssten entfernt werden. Das Konzept für die Grüngestaltung wird dadurch stark gestört.
Auf der Westseite würde ein Baum der „Alleebäume“ und auf der Ostseite die Platane als Einzelbaum eliminiert werden. Die Flächen der „Baumscheiben“, bestehend aus Granitgroßsteinen mit Rasenfuge, wären den Gehwegflächen mit Betonpflasterplatten anzupassen. Zwei Grünflächen würden somit entfernt werden, was das städtebauliche Gesamtbild sehr stark negativ beeinträchtigen würde.
Die auf der Ostseite befindliche Straßenbeleuchtung müsste nach Süden „vor den Fußgängerüberweg“ versetzt werden.
Die auf der Straßenwestseite befindliche niedrige Beleuchtung müsste ebenfalls entfernt und durch eine fünf Meter hohe Leuchtstehle ausgewechselt werden.
Voraussichtliche Kosten für die zusätzliche Beleuchtung 12.000 bis 15.000 Euro;
Entfernen der Bäume ca. 2.000 Euro;
Entfernen der „Baumscheiben“ (ca. 8 qm) und Herstellung des
Gehwegbelages: ca. 2.000 Euro;
Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;
Gesamtkosten: ca. 17.000 bis 20.000 Euro.
Variante 2:
Fußgängerüberweg zwischen Gebäude Ulmer Straße 11, Versicherungsbüro, und dem gegenüberliegenden Gebäude Ulmer Straße 10, Grundstück Heckmeier
Wenn der Fußgängerüberweg vor dem Gebäude Heckmeier, Ulmer Straße 10, angelegt wird, müssten zwei Parkplätze, die dann als Aufstellfläche dienen würden, entfernt werden.
Die Ausleuchtung des Zebrastreifens müsste nur auf der Straßenwestseite durch die Auswechslung einer niedrigen gegen eine hohe Stehle ergänzt werden.
Geschätzte Kosten für die zusätzliche Beleuchtung ca.6.000 Euro;
Entfernen der Markierung der Stellplätze und Anpassung an Gehwegfläche (anderes Plattenformat bei Stellplätzen, ca. 20 qm) ca. 3.000 Euro;
Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;
Gesamtkosten: ca. 10.000 Euro.
Variante 3:
Fußgängerüberweg im Bereich der Bäckerei Hesser, Ulmer Straße 9, und dem Gebäude Ulmer Straße 8, Anwesen Schombacher
Im Falle der Anlegung des Fußgängerüberweges zwischen Bäckerei Hesser und Anwesen Schombacher müsste nur ein Parkplatz vor dem Anwesen Schombacher geopfert werden.
Die auf der Ostseite der Straße bereits bestehende Straßenbeleuchtung könnte belassen werden. Lediglich auf der Straßenwestseite müsste eine zusätzliche Beleuchtung installiert werden.
Geschätzte Kosten für die zusätzliche Beleuchtung ca. 6.000 Euro;
Entfernen der Markierung des Stellplatzes und Anpassung an die Gehwegfläche
(ca. 10 qm) ca. 1.500 Euro;
Kosten für die Beschilderung und Anlegung des FGÜ ca. 1.000 Euro;
Gesamtkosten: ca. 8.500 Euro.
Zusammenfassende Bewertung:
Im Falle der Realisierung des Fußgängerüberweges würde die Variante 3 bevorzugt,
da hier nur ein Parkplatz wegfallen würde, sich der Zebrastreifen nicht im Bereich einer Grundstückseinfahrt befände und sich die geschätzten Kosten „lediglich“ auf 8.500 Euro beliefen.
Die Stadtverwaltung ist jedoch nach wie vor der Auffassung, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges aus den dargelegten Gründen entbehrlich ist.
Auch ist die Ausschilderung und Anlegung des FGÜ optisch sicher keine Verbesserung.
Sollte sich der Stadtrat dennoch für die Anlegung eines Fußgängerüberweges entscheiden, empfiehlt die Stadtverwaltung, diesen zwischen dem Gebäude Ulmer Straße 9, Bäckerei Hesser, und dem Gebäude Ulmer Straße 8, Anwesen Schombacher, zu realisieren.