Der Bau der Kreisstraße NU 14 neu im Innerortsbereich von Vöhringen wurde durch die mittlerweile erfolgte Verkehrsfreigabe der Rue de Vizille und des neu ausgebauten Teils der Memminger Straße zwischen dem Kreisel an der Blumenstraße und dem Minikreisverkehr an der Vöhlinstraße abgeschlossen.
Das heißt, dass diese Kreisstraße innerhalb Vöhringens verlegt wurde.
Durch diese Verlegung werden folgende Neuregelungen der straßenrechtlichen Verhältnisse erforderlich:
1. Widmung der Neubaustrecken
Rue de Vizille im Inner- und Außerortsbereich sowie die beiden Kreisverkehrsplätze Kreisel an der Blumenstraße und Minikreisverkehr an der Vöhlinstraße – Widmung als Kreisstraße NU 14
2. Abstufung eines Teilstückes der NU 14
a) Ulmer- bzw. Memminger Straße, Bahnhofstraße und Illerberger Straße bis zum Ende der Bebauung – Abstufung der bisherigen Kreisstraße zur Ortsstraße
b) Illerberger Straße vom Ende der Bebauung bis zum nächstfolgenden Kreisverkehr an der Staatsstraße 2031 – Abstufung der bisherigen Kreisstraße zur Gemeindeverbindungsstraße
3. Aufstufung eines Teilstückes der Memminger Straße
Memminger Straße zwischen den Kreisverkehrsplätzen Kreisel an der Blumenstraße und Minikreisverkehr an der Vöhlinstraße – Aufstufung einer Ortsstraße zur Kreisstraße NU 14
4. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen
Durch die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen (schwarz-weiße OD-Schilder) wird der neue Bereich der Ortsdurchfahrt der NU 14 neu definiert. Als Ergebnis dieser Neufestsetzung durch den Landkreis Neu-Ulm ist festzuhalten, dass die NU 14 neu grundsätzlich im Bereich der Bebauung als Ortsdurchfahrt zu werten ist.
Die zu den Punkten 1 bis 4 erforderlichen Beschlüsse wurden durch den Landkreis in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Kreistages des Landkreises Neu-Ulm am 12.11.2008 gefasst.
Für die Umstufung und die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen sind auch die entsprechenden Beschlüsse der Stadt Vöhringen und deren ortsübliche Bekanntmachung erforderlich. Der Landkreis Neu-Ulm bittet die Stadt Vöhringen deshalb, diese notwendigen Beschlüsse herbei zu führen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Abstufung des Teilstückes der Kreisstraße NU 14 (alt) ist von der Stadt Vöhringen als neuem Träger der Straßenbaulast lediglich zu verfügen (Abstufungsverfügung).